Geldanlage: Rechtsaufsicht schreitet ein

Pfalzgrafenweiler. Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler verfügte über 88 Geschäftsanteile bei der Weiler Wärme für elf angeschlossene kommunale Gebäude. Dies bemängelte die Rechtsaufsicht und regte die Rückführung auf je zwei Pflichtanteile an.

Ausgehend von der rechtlichen Vorgabe, wonach gemeindliche Geldanlagen sicher und ertragbringend sowie rechtzeitig greifbar sein müssen, erfüllen die Geschäftsanteile bei der Energiegenossenschaft Weiler Wärme diese Voraussetzung nicht, da für die momentan durch die Kommune angelegten 50 000 Euro keine Dividende ausgeschüttet wird. Da somit die Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung nicht erfüllt sind, hat sich der Gemeinderat mit diesem Thema befasst.

Kämmerer Reinhold Möhrle erläuterte, dass die Gemeinde der Forderung der Kommunalaufsicht nachkommen müsse. Konkret bedeute dies, bei den Gebäuden Schulzentrum, Freizeitbad, Festhalle, Sporthalle, Sozialstation, Feuerwehrhaus, Bauhof, Kinderkrippe sowie Kindergarten Rabennest und Dorfgemeinschaftshaus Neu-Nuifra jeweils um acht gezeichnete Anteile auf je zwei Pflichtanteile reduzieren zu müssen.

Auch künftig dürfen bei neu anzuschließenden Gebäuden nur die zwei Pflichtanteile gezeichnet werden. Dies trifft beispielsweise auf das Gebäude Burgstraße 13 (ehemaliges Merk-Areal) zu. Dafür wurden in der Gemeinderatssitzung die beiden Pflichtanteile zu je 500 Euro gezeichnet.

Den Beschluss über die Rückführung auf je zwei Pflichtanteile fasste der Gemeinderat einstimmig. Bei der Entscheidung, zwei neue Pflichtanteile für das Gebäude Burgstraße 13 zu zeichnen, gab es eine Enthaltung.