Grundstückswerte: Pfalzgrafenweiler stimmt grundsätzlich zu

Pfalzgrafenweiler. Der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler hat der Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Freudenstadt grundsätzlich zugestimmt. Die Grundlage für dessen Arbeit soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regeln.

Bürgermeister Dieter Bischoff erläuterte zum Hintergrund, dass verlässliche Werte für die Grundsteuerberechnung gebraucht würden. Das zu bildende Gremium sollte routiniert arbeiten und dabei als Richtwert etwa 1000 Kauffälle pro Jahr anstreben, so die Vorgaben des zuständigen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zur Ermittlung von Grundstückwerten schreibt das Baugesetzbuch vor, dass selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet werden müssen. Diese erstellen Verkehrswert-Gutachten, führen eine Kaufpreissammlung und ermitteln Bodenrichtwerte.

Nachdem das Land die Arbeit der Gutachterausschüsse in den Gemeinden im Hinblick auf die vollständige Aufgabenerfüllung in der erforderlichen Qualität in Frage gestellt hatte, wurde zum 11. Oktober 2017 die Gutachterausschussverordnung novelliert. Sie sieht vor, dass benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises Kooperationen eingehen können. Dabei dürfen, falls mehrere Gutachterausschüsse gebildet werden, diese sich nicht eine gemeinsame Geschäftsstelle teilen. Sie dürfen ihre Aufgaben auch nicht an Dritte, etwa freie Sachverständige, übertragen. Es handelt sich darüber hinaus nicht um ein Aufgabenfeld der Landratsämter. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft das Regierungspräsidium.

Langfristiges Ziel ist es, dass in Baden-Württemberg landkreisweit Immobilienmarktdaten vorliegen, die im Immobilienmarktbericht Deutschland veröffentlicht werden können. Außerdem sind im Hinblick auf die bevorstehende Grundsteuerreform Bodenrichtwerte flächendeckend in einem Bodenrichtwert-Informationssystem zu erfassen.

Für den Landkreis Freudenstadt könnten dies zwei gemeinsame Gutachterausschüsse sein, einer für den östlichen Teil mit der Stadt Horb und den Gemeinden Empfingen und Eutingen sowie ein weiterer für den westlichen Teil, zu dem neben der Gemeinde Pfalzgrafenweiler etwa auch der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten mit seinen angegliederten Gemeinden gehört.

Ortskenntnisse wichtig

Mit dem einstimmigen Beschluss signalisiert die Gemeinde Pfalzgrafenweiler ihre grundsätzliche Bereitschaft, an der Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Teil des Landkreises mitzuwirken. Für das neue Gremium sollen die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. Diese soll ein Fachanwalt im Hinblick auf das Gebühren-, Steuer- und Satzungsrecht ausarbeiten.

Gemeinderat Adolf Gärtner (FWV) sieht in der Ermittlung der Bodenrichtwerte eine verantwortungsvolle Aufgabe, die von Professionalität geprägt sein müsse. Er bezweifelt, dass diese Aufgabenwahrnehmung auf ehrenamtlicher Basis erfolgen kann. Bürgermeister Bischoff geht davon aus, dass die einzurichtende Geschäftsstelle hauptamtlich aufgestellt wird, wobei die zu bestellenden Gutachter örtliche Kenntnisse mitbringen müssen.