Klimaschutz: Gemeinderat Pfalzgrafenweiler beschließt Richtlinie für umweltfreundliche Beschaffung

Pfalzgrafenweiler. Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler ist als erste im Kreis Freudenstadt unterwegs zur Zertifizierung mit dem "European Energy Award", ein Instrument für den kommunalen Klimaschutz. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Richtlinie für die umweltfreundliche Beschaffung und das Fuhrparkmanagement abgesegnet.

Umweltfreundlich und nachhaltig sollen Kommunen sich beim Kauf von Produkten für ihren Bedarf verhalten. Die Anschaffungen – etwa von Multifunktionsgeräten wie Drucker, Scanner und Kopierer – sollten Umweltzeichen wie den "Blauen Engel" oder das europäische Umweltzeichen ("Euroblume") tragen. Bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen sollte der festgelegte CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer eingehalten werden, entsprechend der Fahrzeugnorm Euro 6. Dies betrifft vor allem die Bauhof-Fahrzeuge.

Bisher seien die Überlegungen, E-Fahrzeuge zu beschaffen, an der zu geringen Zuladungsmöglichkeit und den bislang nicht bedarfsgerechten Reichweiten gescheitert, erklärte Kämmerer Reinhold Möhrle. "Für den Bauhof wurden bereits Fahrzeuge getestet", berichtete er. Diese seien aber "allesamt durchgefallen". Er geht davon aus, dass sich bis zum Jahr 2020, wenn ein neues Fahrzeug für den Bauhof fällig wird, eine Lösung abzeichnet.

Unter der Handlungsmaxime von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit fordert die Gemeindeordnung von den Kommunen, dass Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen. Dabei sollten die angeschafften Gegenstände sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen. Dieses ökologisch orientierte Beschaffungswesen veranlasst sowohl die Politik als auch die Verwaltung zum Umdenken, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.

Leasing hat Vorfahrt

In der nun für Pfalzgrafenweiler beschlossenen "Beschaffungsrichtlinie Fuhrpark" wird geregelt, dass neben den Anschaffungskosten beim Kauf oder Leasing auch die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dem Leasing von Fahrzeugen – egal welcher Antriebsart – mit einer Haltedauer von 36 Monaten ist dabei der Vorzug zu geben, da diese stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Mit seinem Beschluss werde der Gemeinderat den Erfordernissen des Klimaschutzes auch im Hinblick auf Langlebigkeit, Lärmreduktion und Schadstoffarmut gerecht, so die Verwaltung. Als weitere Möglichkeiten umweltgerechten Agierens nennt die Richtlinie das Nutzen von Dienstfahrrädern und Carsharing-Fahrzeugen sowie Fahrgemeinschaften unter den kommunalen Beschäftigten.