Auf dem Weg zum Erfolg liegen aber Hürden: "Zum einen muss überhaupt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Dann gilt es, den Beweis zu führen, dass dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Beides ist oft schwierig, denn der Hauptzeuge war quasi nicht dabei: Der Patient ist ja meist narkotisiert", erläutert Manke.
Noch schwieriger sieht es bei Folgeschäden durch Hygienemängel aus. Hier gebe es einen "Gutteil Unvermeidbarkeit", so Manke. In einem "Kranken-Haus" bestehe halt eine höhere Infektionsgefahr als anderswo.
Seine Villinger Fachkollegin Beate Jäckle verdeutlicht: "Das kann halt mal passieren, sagen die Gerichte. Daher werden hygienische Mängel nur selten als Behandlungsfehler gewertet." Viele Patienten resignieren jedoch, bevor es zum Prozess kommt, weiß Jäckle: "Die schlechten Aussichten schrecken ab, und mancher hat Angst, nicht ernst genommen zu werden."
Ein schweres Gewicht auf Justitias Waage haben die Gutachter. "Sie nehmen in vielen Prozessen eine Schlüsselstellung ein", sagt Rudolf Hirt, der bereits seit 22 Jahren Rechtsanwalt ist. So wie es aus früheren Zeiten kolportiert wird, dass "eine Krähe der anderen kein Auge" auspicke, sei es aber nicht mehr: "Ich habe es noch nicht erlebt, dass ein ärztlicher Gutachter einen Kollegen aus seiner Verantwortung gezogen hat", beteuert Hirt.
Eine Zunahme von Behandlungsfehlern in den Doppelstädter Kliniken können alle drei Fachanwälte nicht feststellen. Wohl aber, dass der Mut der Patienten steige. Rudolf Hirt: "Ich sehe eine steigende Tendenz, dass Patienten entdecken, dass sie ein Recht haben. Und dieses machen viele zunehmend geltend."
Beate Jäckle richtet ihre Hoffnung auch auf die andere Seite: "Mein Wunsch ist, dass auch Ärzte mehr Rückgrat zeigen und zugeben: Da ist was falsch gelaufen."
Einen grundsätzlichen Rat haben alle drei Fachanwälte parat: Verbraucher sollten eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um dem Kostenrisiko zu begegnen.
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.