Autofahrer müssen mit Strafzetteln rechnen, wenn sie ihr Fahrzeug an zwei benachbarten Forstwegen zwischen Unterbränd und Dittishausen auf den dort befindlichen Holzlagerstellen parken. Foto: Lutz Rademacher

Auf einer Holzlagerfläche bei Unterbränd ist das Parken verboten. Camper können dort aber einen Stellplatz buchen.

Am Waldrand nahe Unterbränd, entlang der Kirnbergstraße nach Dittishausen, kurz vor Weiler, biegen rechter Hand an einer Wiese zwei Wege ab. Über Jahre hinweg haben Bürger hier Holzlagerplätze genutzt, um Autos abzustellen und spazieren zu gehen. Erlaubt war das nicht. Konsequenzen hatte es aber ebenfalls nicht. Damit ist es seit etwa einem Jahr vorbei. Autofahrer wunderten sich über Strafzettel nach dem Wald-Ausflug. Neu sind seither auch mit Holzstämmen markierte Stellplätze für Camper. Was steckt da dahinter?

 

Manfred Kocher, Sprecher des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald, erklärt: „Bei der Lange Allee und Bader Allee auf der Gemarkung Dittishausen, handelt es sich um forstlich genutzte Waldwege.“ An beiden Wegen gibt es Holzlagerplätze für den Forstbetrieb, markiert durch forsteigene grün-weiße Verkehrszeichen mit Aufschrift „Waldweg gesperrt“. Dieses Schild stehe schon mehrere Jahre dort. Seit September 2022 gebe es das Zusatzschild „Parken verboten“. Der Bereich sei ein privates Grundstück, das als forstliche Betriebsfläche gilt. Das Parken dort sei nicht gestattet. Angezeigte Falschparker erhalten vom Amt eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro. Werde diese nicht akzeptiert, „erlässt der Fachbereich Forst des Landratsamtes einen Kostenbescheid in Höhe von 64,50 Euro“, macht Kocher deutlich.

Schlafen am Waldrand: Auf einem der Plätze ist jetzt in einer gekennzeichneten Zone das Parken für Camper erlaubt. Foto: Lutz Rademacher

Jens Borchers ist Betriebsleiter von Fürstenberg Forst. Die genannten Stellen befinden sich im Eigentum des Forstbetriebs. Bereits 2022 hatte er angekündigt, Parkverstöße auf Waldwegen verstärkt zur Anzeige zu bringen. Damals waren es vor allem Pilzsammler, die Probleme machten. „Wir zeigen aber nicht jeden an und versuchen immer erst, die Situation zu erklären.“ Seien Autofahrer einsichtig, gebe es auch keine Anzeige. Problematisch sind Falschparker dann, wenn sie Wege für Holztransporter oder Rettungsfahrzeuge blockieren. „Erst vor kurzer Zeit hatten wir es mit einem Waldbrand zu tun“, liefert der Betriebsleiter ein weiteres Beispiel. Auch Müll sei immer wieder ein Problem.

„Wir zeigen aber nicht jeden an und versuchen immer erst, die Situation zu erklären“, sagt Jens Borchers, Betriebsleiter vom Fürstenberg Forst. Foto: Jens Fröhlich

Zusätzlich zu den Kontrollen wurde das Park-Verbotsschild weiter nach vorne gesetzt. „Und wir haben mit Stellplätzen für Camper ein neues Angebot geschaffen, um legal im Wald übernachten zu können“, so Borchers. Das Angebot gibt es noch an weiteren Stellen im Hochschwarzwald. Als neue, umsatzstarke Einnahmequelle sieht Jens Borchers das Angebot nicht, vielmehr als Mittel zum Zweck. Müll gebe es nämlich seither deutlich weniger und Autofahrer werden sichtbarer auf geltende Regeln im Privatwald aufmerksam gemacht.

Was ist erlaubt?

Ob ein Waldweg befahren werden darf oder nicht, ist abhängig vom Bundesland. Festgelegt ist es laut der Internetseite des Bußgeldkatalogs im jeweiligen Landeswaldgesetz. Ein Verbot ist meist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Bei als Privatweg gekennzeichneten Wegen ist demnach eine besondere Vorsicht geboten, denn dort kann ein das Betreten und Befahren verboten sein. Nicht in jedem Bundesland ist es erlaubt, Waldwege zu befahren.