Die Bestattungskosten in Os­telsheim bleiben vorerst konstant. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat kommt nicht um Erhöhung herum / Friedhofsgebühren und Entgelt für Deponie bleiben konstant

Von Bettina Bausch

Ostelsheim. Man merkte es den Ostelsheimer Gemeinderäten deutlich an, dass sie sich schwer taten mit der Entscheidung, aber am Ende konnten sie nicht anders: Sie mussten an der Wasserzinsschraube drehen und taten es dann auch einstimmig. Die Ostelsheimer Bürger werden ab 1. Januar statt bisher 2,20 Euro netto, künftig 2,35 Euro bezahlen. Zuzüglich der Mehrwertsteuer sind es dann sogar 2,51 Euro pro Kubikmeter Frischwasser.

"Wir müssen 100 Prozent Kostendeckung erreichen", hatte Kämmerer Fabian Dieringer in den Raum gestellt. Mit einer Zweiteinspeisung und dem Bau einer zusätzlichen Leitung vom Hochbehälter Esslesberg bei Althengstett kommen auf die Gemeinde im nächsten und übernächsten Jahr allerdings auch beträchtliche Investitionen auf dem Gebiet der Wasserversorgung zu.

Ein weiterer Grund für die Erhöhung ist, dass der Wasserverbrauch in den vergangenen Jahren zurückging, die allgemeinen Kosten der Wasserversorgung jedoch stiegen. Mit den neuen Gebühren wird laut einer Berechnung der Verwaltung ein Kostendeckungsgrad von 99,5 Prozent erreicht. Für den Bürger bedeutet die Erhöhung jährliche Mehrkosten von 6,42 Euro pro Person.

Auch beim Abwasser kommen auf die Ostelsheimer im nächsten Jahr deutliche Gebührenerhöhungen zu. Die Notwendigkeit dazu wurde von der Verwaltung mit entsprechenden Zahlen belegt. Aktuell zahlen die Bürger für einen Kubikmeter Abwasser 2,85 Euro, künftig müssen es 3,40 Euro sein. Dies bedeutet bei einer durchschnittlichen Abwassermenge von 40 Kubikmetern jährliche Mehrkosten von 22 Euro pro Person.

Soweit die Rechnung der Verwaltung. Doch der Gemeinderat konnte keinen Beschluss fassen, denn die vorgelegten Zahlen waren nach dem alten Kalkulationsmuster erfolgt und zur Information für die Räte bestimmt. "Ein Gebührenbeschluss kann erst nach erfolgter Kalkulation für die gesplittete Abwassergebühr im Frühjahr 2011 erfolgen", unterstrich Bürgermeister Jürgen Fuchs. Die Art der Gebührenberechnung muss umgestellt werden, und dies dauert seine Zeit. Der dann notwendige Beschluss zur Gebührenanpassung soll jedoch rückwirkend ab 1. Januar gelten.

Eine längere Diskussion gab es beim Thema Friedhofsgebühren. In diesem Bereich werden bei durchschnittlich 13 Bestattungen im Jahr gerade einmal 31 Prozent der tat- sächlichen Kosten durch Gebühren abgedeckt. Ratsmitglied Matthias Kröner erinnerte daran, dass man sich vorgenommen habe, den Gebührenanteil auf 40 Prozent zu erhöhen. Sein Kollege Klaus Richter schlug vor, dies mit Zwei-Prozent-Schritten in den nächsten Jahren zu tun. Da die Bestattungskosten jedoch erst zu Beginn des laufenden Jahres erhöht wurden, verzichtete der Rat auf eine erneute Anpassung.

Auch bei der Ablagerung auf der Erddeponie werden die Ostelsheimer vorerst von einer Erhöhung verschont bleiben. Hier soll der jetzige Kubikmeterpreis von sieben Euro auch weiterhin gelten.