Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Ortsumfahrung für den Hohenberg unter Mitbenutzung der B 28. (Archivfoto) Foto: Lück

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ortsumfahrung im Verlauf der B  28 bei Horb-Hohenberg (B  28 neu). Der Ausbau der West-Ost-Verbindung von Freudenstadt über Horb zur Bundesautobahn 81 soll den Landkreis Freudenstadt besser an das überregionale Fernstraßennetz anbinden.

Horb - Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme in das Gesamtkonzept zum Netzschluss eingebunden. Im November 2021 hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Hohenberghalle interessierten Bürgern das Projekt und den Sachstand vorgestellt.

Virtueller Austausch am Dienstag

In einem zweiten Schritt fand am Dienstag ein virtueller Austausch des RP Karlsruhe mit den an der voraussichtlichen Vorzugstrasse liegenden Firmen und Unternehmen des Gewerbegebietes Hohenberg statt. Nachdem die Planer das Projekt genau vorgestellt hatten, bestand im Rahmen eines offenen Austausches die Möglichkeit für die Vertreter der Gewerbetreibenden, Fragen zu stellen, Wünsche einzubringen und auf relevante Aspekte hinzuweisen, welche die Anbindung des Gewerbegebietes betreffen. Dies erklärt das RP in einer Pressemitteilung.

Von besonderer Relevanz waren demnach eine zielführende und effektive Anbindung an die neue Trasse, die sinnvolle Ausgestaltung von Knotenpunkten, die Schaffung von Querungsmöglichkeiten sowie Lärmschutzmaßnahmen. Die Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben liegt seit August 2021 vor. Sie ist eine zentrale Grundlage für die weitere Planung und definiert die Vorzugstrasse der neuen Ortsumfahrung. Die Ergebnisse der Studie werden in die weitere Voruntersuchung integriert, sodass die Planungsstufe "Vorplanung" voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen und die Vorzugstrasse festgelegt werden kann, teilt das RP mit.

Alternativen sind gefragt

Die Umweltverträglichkeitsstudie stelle eindeutig fest, dass die "Außenvarianten", welche nördlich um den Hohenberg herumführe, auf Grund der gravierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, nicht realisierungswürdig sei. Wegen der prognostizierten artenschutzfachlichen Verbotssachverhalte und der hieraus erwachsenden artenschutz- und planungsrechtlichen Konflikte, greift die gesetzliche Anforderung, anderweitige und zielführende Alternativen heranzuziehen

Eine solche ist die Variante "Mitbenutzung der B 28", lässt das RP verlauten. Die bei Realisierung dieser Variante zu prognostizierenden Konflikte mit der Siedlungsentwicklung auf dem Hohenberg (Zerschneidung, keine interne Erschließung über die B  28, Verlärmung), ließen sich durch geeignete baulichkonstruktive Maßnahmen lösen, zum Beispiel durch die Aufrechterhaltung der bestehenden Anbindungen, eine teilweise Überdeckelung als zusätzlichen Lärmschutz und Überführungsbauwerke (Fußgängerstege), um Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr zwischen Wohn- und Gewerbegebiet sowie Wohngebiet und Freiraum (Naherholung) zu ermöglichen.

Die Mitbenutzung der B  28 ist aus umweltfachlicher Sicht der einzige in Frage kommende Lösungsansatz für die weiteren Planungsschritte. Er ist nun Grundlage für die weitere Planung, daher spielt die Beteiligung der Firmen und Unternehmen des Gewerbegebiets eine wichtige Rolle für das RP Karlsruhe.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf der Homepage des RP Karlsruhe. Weitere Informationen gibt es auch unter "VerkehrsInfo BW" mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen, sowie in der "VerkehrsInfo BW"-App.