Ein erster Vorentwurf für den Bebauungsplan "Ortsmitte Rötenberg" liegt vor und geht nun in die erste Offenlage. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bebauungsplan für Rötenbergs Ortsmitte nimmt Formen an / Altersgerechtes Wohnen im Fokus

Der 2016 aufgestellte Bebauungsplan "Ortsmitte Rötenberg" nimmt wieder an Fahrt auf. Der Gemeinderat hat am Dienstag einen Planvorentwurf sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt.

Aichhalden. Laut Bürgermeister Michael Lehrer habe der Bebauungsplan längere Zeit in der Schublade geschlummert, weil zunächst im Wohngebiet Sonnenäcker Bauplätze erschlossen wurden. "Nachdem mittlerweile der Bedarf an altersgerechtem Wohnen auch in Rötenberg gestiegen ist, müssen wir in erster Linie Baurecht für Mehrgeschossbau schaffen. Hierfür bietet sich das Gebiet in der Ortsmitte gut an" sagte er und übergab als Anlieger wegen Befangenheit die Sitzungsleitung an Stellvertreter Stefan Wiedmann.

Ihm zufolge müssen die Grundlagen geschaffen werden, um einerseits im Plangebiet eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der vorhandenen Freiflächen zu erreichen und andererseits den Bestand zu sichern. Wie Planer Sebastian Rolfes vom Büro Gfrörer erläuterte, umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von 5,37 Hektar. Das Bebauungsplanverfahren könne im Teilbereich A im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt werden. Beim Teilbereich B müsse wegen der zusätzlichen Neuausweisung von gemischten Bau- und Wohnbauflächen am östlichen Siedlungsrand das reguläre Verfahren mit Umweltbericht, Ausgleichsbilanz und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag angewendet werden. Da die beiden Bebauungspläne zeitlich voneinander abhängig seien, empfahl Rolfes ein kombiniertes Verfahren.

Die äußere Erschließung erfolge über die Alpirsbacher Straße, die innere im Teilbereich A sei durch die Kirchgasse und den Friedhofweg schon weitgehend vorhanden. Die geplanten Wohnbebauungen im Osten (Teilbereich B) würden von der Kirchgasse aus über eine neue Stichstraße mit Wendehammer erschlossen. Entwässert werde im Trennsystem, das Oberflächenwasser werde über einen neuen Regenwasserkanal gedrosselt dem Rötenbach zugeführt.

Ausgleich außerhalb

Die artenschutzrechtliche Prüfung ergebe, dass bei Realisierung verschiedener Maßnahmen ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz abgewendet werden könne. Ein Ausgleichsdefizit müsse außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden, so Rolfes.

Bernd Wilhelm und Alexander Kunz kritisierten die frei wählbare Dachform und -neigung und empfahlen die Festlegung auf Satteldach. Wiedmann hielt dagegen, dass bei neun von zehn Neubauten in der Gemeinde ein Satteldach gewählt werde. "Wenn dazwischen ein Flachdach ist, stört das nicht und lockert eher auf", argumentierte er. Thomas Engelhardt warnte vor einer Einschränkung, da dadurch eventuell ein Investor für seniorengerechtes Bauen ausgebremst werde.

Uwe Scherer und Hans Wössner gefiel die Stichstraße nicht. Sie sahen Winterdienst und Müllfahrzeug behindert und plädierten für einen Ringschluss, in dem der vorhandene Fußweg ausgebaut wird. Wiedmann war dagegen, für "nur vier Häuser eine Ringstraße zu bauen". Ingenieur Rolfes wog ab. Eine Ringstraße verteure die Erschließung und Bauflächen gingen verloren, weshalb der Planer zur Stichstraße riet. Bürgermeister Lehrer verwies darauf, dass der bestehende Fußweg den Anliegern gehöre und der Bau einer Ringstraße kompliziert werde.

Mit drei Gegenstimmen befürworteten die Räte den vorgestellten Vorentwurf. Der Beschluss über die Bauvorschriften sowie die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte einstimmig.