Beim geplanten Baugebiet Kehlenstraße wurde die Zeit für die Offenlage verlängert. Im Herbst wird mit dem Satzungsbeschluss gerechnet. Foto: Herzog

Beim geplanten Baugebiet „Kehlenstraße“ braucht es weiterhin Geduld. Die Stadt rechnet dennoch mit einem baldigen Satzungsbeschluss.

In der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats gab Joschka Joos von der Abteilung Stadtplanung einen detaillierten Sachstandsbericht über laufende Projekte in Waldmössingen ab. Zum wohl wichtigsten Vorhaben im Ort, dem Wohnbaugebiet „Kehlenstraße“, informierte er über eine vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg und Landratsamt Rottweil beantragte Fristverlängerung der Offenlage der Planunterlagen bis zum 26. Mai. Dies hänge mit dem Thema Lärmschutz zusammen, wo es nach Prüfung keine Alternativen gäbe.

Nach Darstellung eines Ingenieurbüros könnten die Lärmwerte über eine passive Schallschutzmaßnahme (Lärmschutzwand) nicht eingehalten werden, diese sei zudem recht teuer. Daher werde nun die Umsetzung einer schallmindernden Maßnahme am Schützenhaus weiter verfolgt. Vorgesehen sei eine vertragliche Regelung zwischen der Ortsverwaltung und dem Schützenverein über die Umsetzung und dauerhafte Instandhaltung dieser Maßnahme, schilderte Joos.

Schützenmeisterin fragt nach

Zum diesem Thema hatte sich in der Einwohnerfragestunde die erste Schützenmeisterin des Schützenvereins „Heimbachquelle“, Andrea Deusch, zu Wort gemeldet. Der Verein habe mit der Stadt intensive Gespräche geführt. Von dort habe es mündliche Zusagen gegeben, aber nicht schriftlich. Aus Erfahrung bestehe der Verein jedoch darauf. Weil Letzteres nicht erfolgt sei, habe man Einspruch erhoben, aber noch keine Antwort erhalten, ob das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt worden sei, so Deusch.

Die am Ortsausgang Richtung Winzeln geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts könnte bald mit der Planoffenlage einen weiteren Schritt vorangehen Foto: Herzog

Nach Auskunft von Joos seien inzwischen alle Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen. Derzeit werde das Abwägungsprotokoll erarbeitet und erstellt. Mit einem Satzungsbeschluss rechne er in diesem Herbst, so Joos. Deusch zeigte sich daraufhin erleichtert und beruhigt: „So lange der Satzungsbeschluss nicht gefasst ist und die Angelegenheit mit uns schriftlich geregelt wird.“

Norma: unvollständige Unterlagen

Hinsichtlich der Ansiedlung des Lebensmittelmarkts Norma am Ortsausgang Richtung Winzeln sprach Joos von zunächst unvollständig erhaltenen Unterlagen seitens des Investors. So seien erforderliche externe ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwar beziffert, aber nicht explizit genannt worden. Letzteres sei jedoch Voraussetzung für einen Satzungsbeschluss. Weil es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handle, stehe der Investor in der Pflicht, den ökologischen Ausgleich zu erbringen. Kürzlich habe die Stadt eine vorgeschlagene Maßnahme bewilligt.

Kein Kreisverkehr nötig

Der für die Erschließung bisher angedachte Kreisverkehr werde aufgrund der aktuellen Verkehrszahlen nun nicht mehr benötigt. Es werde jetzt eine Linksabbiegespur favorisiert und stelle die deutlich kostengünstigere Lösung dar. Um die Offenlage beschließen zu können, brauche es noch die Benennung der Ausgleichsmaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Rottweil. Die weiteren überarbeiteten Unterlagen habe das Stadtplanungsamt vom Planungsbüro des Bauherrn Ende April erhalten, erläuterte der städtische Vertreter.