Die Windkraftpläne in Dornhan sorgen auch in Hopfau für Gesprächsstoff. (Symbolfoto) Foto: Michel

Weil Hopfau von den Windkraftplänen der Nachbargemeinde Dornhan betroffen ist, stand das Thema auf der Tagesordnung des Ortschaftsrats. Das Gremium äußerte seine Bedenken zu möglichen Belastungen für Mensch und Natur.

Sulz-Hopfau. Die Stadt Dornhan hat sich zum Ziel gesetzt, einen rechtssicheren Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windkraft aufzustellen. Dieser soll Konzentrations- und Ausschlussflächen für die Nutzung der Windkraft auf dem Gemeindegebiet verbindlich festlegen.

Als direkter Nachbar wurde jetzt die Stadt Sulz um eine Stellungnahme aufgefordert. Da Hopfau betroffen ist, bindet die Stadt Sulz ihren Stadtteil mit ein. So war Catrin Hils vom Sulzer Stadtbauamt in der jüngsten Ortschaftsratssitzung anwesend und informierte interessierte Bürger und die Räte.

Erste Planungen und Vorbereitung zur Nutzung von Windenergie wurden in Dornhan bereits 2012 unternommen. 2018 stand ein Bauleitplanverfahren kurz vor dem Abschluss, wozu es allerdings aufgrund artenschutzrechtlicher Probleme nicht gekommen ist. Für die Planungen dienten der Windatlas 2011 und der Windenergieerlass 2012 als Grundlage, erklärte Hils.

Alte Pläne sind hinfällig

Im Mai 2019 habe die Landesregierung einen neuen Windatlas herausgegeben und diesen für alle Neuplanungen und alle laufenden Planverfahren als verbindlich erklärt. Damit seien die bisherigen Planungsergebnisse hinfällig geworden, da sich die entsprechenden Windhöffigkeit teilweise erheblich unterscheiden.

Gleichermaßen habe die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) die Voraussetzungen für die Festlegung eines Dichtezentrums für die windkraftrelevante Vogelart Rotmilan verändert. Das hatte zur Folge, die Kartierungen des Rotmilans aktualisiert werden mussten.

Grundlage der Planung eines "Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie" sei die konzeptionelle Vorbereitung. Dazu sei ein schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept vorzulegen. Die Auswahl der Konzentrationszonen erfolge in drei Stufen. Dabei seien in einem ersten Planungsschritt zunächst die harten Tabuzonen wie Verkehrsflächen und Wasserflächen abzugrenzen.

Im zweiten Planungsschritt werden die weichen Tabuzonen, wie beispielsweise Siedlungsabstände ermittelt. Hierbei handele es sich um eine planerische Entscheidung der Kommune, die der Abwägung unterliege. Im letzten Schritt findet dann die Einzelabwägung, also eine konkrete, ortsbezogene Betrachtung statt.

Der "Sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie" der Stadt Dornhan sei in der vorliegenden Fassung, genau nach dieser Methode erarbeitet worden informierte Hils. Für Hopfau werde sich nicht viel ändern, sagte sie. Sei der Stadtteil vorher mit 43 Hektar tangiert gewesen, reduziere sich die Fläche nun auf 42 Hektar.

Der Ortschaftsrat Hopfau und die Stadt Sulz sollten nun eine Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Dornhan abgeben. Nachbarschaftliche Bereiche seien durch den TFNP tangiert, hieß es unter anderem in der Sitzung.

Die Abstandsflächen sind eingehalten, jedoch handelt es sich beim Weiler "Brachfeld" nicht nur um einzelne Höfe, sondern um 23 Wohngebäude und ein Hotel-Landgasthof. Das Gebiet Spaltberg/kaltes Feld sollte bei einer Bebauung soweit wie möglich westlich ausgerichtet werden. Der Ortschaftsrat bat mögliche Belastungen und Emissionen, wie zum Beispiel Lärm, Schall, Infraschall, Schattenwurf oder eine "optische Bedrängung" für Flora und Fauna und den Menschen, so gering wie möglich zu halten.

Wanderwege betroffen

Die oberste Priorität bei der Umsetzung des Flächennutzungsplans und einem Betrieb einer Windenergieanlage müsse der Schutz des Menschen und der Umwelt haben. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sei gegeben. Die Wanderwege die nicht zuletzt auch durch den örtlichen Wanderverein einen hohen Stellenwert haben, würden hier beeinträchtigt.

Die Eingriffe in der Natur müssten so gering wie möglich gehalten werden. Abholzung von Waldflächen zur Errichtung einer Windkraftanlage sollten unterbleiben.

Ebenfalls sollte eine Genehmigung einer Anlage nur unter den Bedingungen der optimalen Windhöffigkeit im Plangebiet erfolgen, hieß es im Ortschaftsrat. Die Umsetzung des TFNP sollte unter der Prämisse erfolgen, das für die bestehenden Immobilien keine wertmindernden Einflussfaktoren geltend gemacht werden können.

Die Stadt Dornhan führt zusammen mit der Stadt Sulz aktuell eine Flurneuordnung in dem Bereich durch. Das Umlegungsverfahren ist noch nicht erfolgt. Hieraus könnte sich für Flächen im Teilflächennutzungsplan eine Auswirkung auf die wirtschaftliche Betrachtung der Flächen ergeben und das Verfahren der Umlegung könnte hierbei beeinträchtigt werden. Diesen Umstand konnte der Ortschaftsrat Hopfau anmerken und auf mögliche spätere Probleme für die Flurneuordnung hinweisen.