Das Bild zeigt mögliche Standorte für Dachträger auf kommunalen Gebäuden. Foto: Lauble

Ein Mobilfunkstandort der Telekom soll in Beffendorf entstehen. Trotz der Brisanz des Themas blieben die Zuhörerränge in der Turn- und Festhalle in der jüngsten Sitzung der Ortschaftsrates leer.

Oberndorf-Beffendorf - Ingo Reinhard, Ansprechpartner der Städte und Gemeinden in Sachen Mobilfunk, erläuterte zu Beginn, warum ein Ausbau nötig sei. Steigende Datenmengen sowie die Notwendigkeit eines Lückenschlusses seien maßgebliche Gründe für eine Netzerweiterung. Dazu sei ein optimaler Standort erforderlich, der möglichst mittig im Versorgungsbereich liegen sollte, erklärte Reinhard. Am aktuellen Standort Oberndorf sei die Sprachversorgung gut abgedeckt, die Datenversorgung in den Gebäuden aber meist schlecht. Die beste Sendeleistung werde in der Ortsmitte erzielt.

Weiter führte Reinhard aus, dass der Bau und die Inbetriebnahme einer Funkanlage gesetzlich klar geregelt sei. Er sprach beim Standort Beffendorf von einem Dachträger (maximal zehn Meter über Dach), nicht von einem Mast. Es bedürfe keiner Baugenehmigung, lediglich einer Baubeginnanzeige.

In Deutschland gebe es eine Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welche zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung die von den Sendeanlagen der Netzbetreiber einzuhaltenden Grenzwerte regle, betonte Reinhard. Direkt unter dem Träger sei keine Immission messbar.

Durchaus kritisch setzte sich der Ortschaftsrat in seiner Beratung mit dem Thema auseinander. Es stellte sich die Frage nach dem Standort Wasserturm. Dies, so Reinhard, würde nicht genug Fläche abdecken, zudem sei die Qualität nur bis zu einem Kilometer gut. Ein Träger in der Ortsmitte, so ein Ortschaftsrat, würde nicht gerade zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Eine Möglichkeit unter Dach wäre allerdings eine Option.

Sollte der Ortschaftsrat die Maßnahme ablehnen, könnte der Anbieter auf private Eigentümer zugehen – allerdings bestehe dann kein weiteres Mitspracherecht seitens der Kommune.

Wenn alle Nein sagen, werde die Möglichkeit für einen Ausbau in weite Ferne rücken. Die Gremiumsmitglieder waren der Meinung, dass im Hinblick auf die kommende Generation der Ausbau vorangetrieben werden müsse.

Das Thema wird in der nächsten Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung genommen. Bis dorthin sollte auch von kommunaler Seite ein Vorschlag für ein Gebäude vorliegen und der Beschluss gefasst werden.

Beim Tagesordnungspunkt "Änderung der Hauptsatzung" erfolgte die Abstimmung einstimmig. Ortsvorsteher Roland Lauble informierte, dass der "Cotaniwiplatz" am Sonntag, 3. Oktober, seiner Bestimmung übergeben wird. Beginn ist mit einem Gottesdienst und anschließendem Stehempfang.

Lauble gab darüber hinaus bekannt, das Anfang des kommenden Jahres ein gesamtstädtisches Mitteilungsblatt herausgegeben wird, welches im zweiwöchentlichen Rhythmus erscheint.

Verschiedene Anfragen zum Thema Bestattungsformen gingen beim Ortsvorsteher ein – hierzu wird es einen Vor-Ort-Termin geben.