Die beiden Ordnungshüter kümmern sich um den Jugendschutz. Foto: Jambrek

Idyllisch schaut es im Park der Zeiten aus. Die Spaziergänger können sich hier inmitten der Natur ausruhen und verweilen. Wer die Kinder dabei hat, dürfte sich zudem über einen der Spielplätze dort freuen. Doch die Ordnungshüter der Stadt wissen, dass Jugendliche hier ab und an auch Drogen konsumieren.

Die Ordnungshüter begaben sich am Freitagnachmittag nach Schulschluss deshalb in den Park, um zu kontrollieren, ob Jugendliche etwa zu jung Alkohol, Zigaretten oder gar andere Drogen konsumieren oder mit sich führen. Im Duo überblicken ein 35-jähriger Mitarbeiter und seine neun Jahre jüngere Kollegin schnell die Lage. Und sie werden bei der Kontrolle gleich zu Beginn fündig: Eine 17-jähriges Mädchen raucht eine Zigarette. Sie wird verwarnt und erhält demnächst Post von der Bußgeldstelle der Stadt. Ihr ein Jahr älterer Begleiter hingegen kommt ungeschoren davon. Die Bußgeldstelle entscheidet auch über die Höhe der Strafgebühr.

Bis zu 20 Kilometer

„Wir sind an einem Arbeitstag zu Fuß locker rund 15 bis 20 Kilometer unterwegs“, schildert der Mitarbeiter des Ordnungsamt. Auch bis in die Nacht hinein und wochenends gehe sein Dienst. Leider müsste aufgrund der Uniformierung auch mit Übergriffen gerechnet werden. Er und seine Kollegin haben deshalb extra Schutzwesten an, die sie vor Messerstichen schützen und Schläge abmildern. „Wir kontrollieren nur dann, wenn es einen Verdacht gibt und behandeln generell jeden gleich.“, sagt die 26-jährige Ordnungshüterin, die ihn heute auf seiner Kontrolltour begleitet.

Mit Schutzwesten unterwegs

Im Park der Zeiten wurde nach dem Rechten geschaut. Foto: Jambrek

Außerdem würden Ermessensentscheidungen häufig eine Rolle spielen, ergänzt ihr Kollege. Es würde dabei versucht immer möglichst minimal einzugreifen, außer ein hartes Durchgreifen sei unumgänglich. Letzteres sei etwa in der Hitzeperiode erforderlich gewesen, wenn Menschen draußen gegrillt hätten, obwohl dies aufgrund der Trockenheit und Brandgefahr untersagt war. Generell seien die Befugnisse weitreichend, da das Ordnungswesen in Baden-Württemberg zur Polizeibehörde dazugehöre.

Bei der Begleitung der Kontrolle wird deutlich: Die Mitarbeiter des Ordnungsamts arbeiten dann, wenn andere Freizeit genießen. Außerdem sind sie fast immer an der frischen Luft.

Immer an der frischen Luft

Selten im Büro

„Im Büro arbeiten wir nur sehr wenig“, schildert der 35-jährige Ordnungshüter. Er und seine Kollegin würden sich bei der Arbeit viel bewegen, was glücklicherweise auch der eigenen Fitness und Gesundheit diene. Teamarbeit kommt laut dem Ordnungshüter ebenfalls nicht zu kurz: Wenn es bei einem Einsatz einmal brenzlig werde, würde zusätzlich die Polizei oder ein Rettungswagen alarmiert.