Die Kosten für die umfangreiche Sanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG) mit Realschule werden auf rund 24 Millionen Euro beziffert. Furtwangen möchte, dass sich die umliegenden Kommunen finanziell beteiligen. Diese stimmen sich derzeit ab.
Betroffen sind die Kommunen Brigachtal, Unterkirnach, Schonach, Schönwald, Vöhrenbach, Gütenbach, Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen und Simonswald. Aus diesen Städten und Gemeinden besuchten in den vergangenen Jahren Schüler regelmäßig das OHG in Furtwangen.
So lag der Anteil an auswärtigen Schülern im Schuljahr 2022/2023 an der Furtwanger Realschule bei 43,6 Prozent und am Gymnasium bei 38,2 Prozent. Den Anstoß, die genannten Kommunen an den Sanierungskosten zu beteiligen, gab laut Florian Merz, Hauptamtsleiter in Furtwangen, ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember 2022. Darin wurde festgestellt: Schulen mit einem Anteil auswärtiger Schüler von durchschnittlich 30 Prozent hätten grundsätzlich eine überörtliche Bedeutung, was eine Beteiligung umliegender Kommunen an Sanierungskosten rechtfertige.
Stadt sieht sich „verpflichtet“
„Aus diesem Grund sieht sich die Stadt Furtwangen verpflichtet, zur Kostentragung auch auf unsere betroffenen Umlandgemeinden zuzugehen“, heißt es in der Vorlage zur Gemeinderatssitzung in Furtwangen vom Oktober. Damals hatte sich das Gremium eindeutig für die Vorgehensweise ausgesprochen.
So erhielten die betroffenen Kommunen im Dezember Post aus Furtwangen, in der die Situation geschildert und als Ziel dargestellt wurde, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Regelung der Kostenbeteiligung an der OHG-Sanierung abzuschließen. Es wird um Rückmeldung bis 29. Februar gebeten „über Ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung“.
Der grobe Kostenrahmen wurde in dem Schreiben auch aufgezeigt. Demnach gehen von den veranschlagten 24 Millionen Euro an Baukosten Zuwendungen sowie der sogenannte Eigentums- und Standortvorteil ab, so dass nach vorläufigen Zahlen – die Rede ist von einer „Beispielrechnung“ – von einer Verteilsumme von 17,12 Millionen Euro ausgegangen werden könnte. In der Vorlage der Furtwanger Gemeinderatssitzung vom Oktober wurde ein Schätzbetrag von drei bis vier Millionen Euro genannt, der von den Umlandkommunen übernommen werden könnte. Hauptamtsleiter Florian Merz betont, es sei schwer gefallen, in die Vorlage eine konkrete Zahl zu schreiben. Das könne auch mehr werden. Im Vordergrund stehe aber, eine Lösung zu finden, “die für uns alle funktioniert“.
Am Mittwoch wurde das Thema nun im Gütenbacher Gemeinderat angesprochen. Dabei wurden auch kritische Stimmen laut. Sebastian Weiß zeigte sich verärgert über die Forderung Furtwangens. Er fand es nicht in Ordnung, dass man nun, nach Abschluss der OHG-Sanierung, zur Kasse gebeten werde. Die Forderung sei nachvollziehbarer gewesen, wenn die Umlandgemeinden von Anfang an mit ins Boot genommen worden wären und ein Mitspracherecht gehabt hätten.
Bürgermeisterin sieht Regelungslücke
Bürgermeisterin Lisa Hengstler pflichtete bei, das sei „nicht ganz die feine Art“, zeigte aber auch Verständnis für Furtwangen, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2022 gefallen sei, also zu einem Zeitpunkt, als die OHG-Sanierung noch im Gange war.
Manuel Scherziger fragte, ob jede Gemeinde für sich mit Furtwangen verhandle oder gemeinsam vorgegangen werde. Hengstler bestätigte, dass die betroffenen Kommunen versuchten, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.
Im Gespräch mit unserer Redaktion meint die Bürgermeisterin, sie sehe bei dem Thema eine Regelungslücke. Solch eine Finanzierung sollte besser über einen Finanzausgleich oder feste Pauschalbeträge erfolgen. Die jetzige Vorgehensweise, dass der Schulstandort mit den Umlandgemeinden wegen finanzieller Beteiligung verhandeln müsse, „bietet großes Konfliktpotenzial“ und schaffe einen hohen Verwaltungsaufwand.
Hengstler befürwortet angesichts der rechtlich begründeten Forderungen, mit Furtwangen in „freiwillige Verhandlungen“ einzusteigen. Wobei sie sich auch für Gütenbach sorgt, „wie sich das auf unsere schon ohnehin knappe Finanzen auswirkt“.
Hoffnungen liegen auf der „Freiwilligkeitsphase“
Furtwangens Hauptamtsleiter Merz hofft, dass in den Gesprächen mit den Kommunen eine Einigung in der sogenannten „Freiwilligkeitsphase“ erreicht wird. „Großes Ziel“ sei, dass keine weiteren Schritte nötig würden. Die weiteren Schritte werden in der Furtwanger Gemeinderatsvorlage vom Oktober beschrieben: Wenn sich keine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen findet, trete das Verfahren in die „Zwischenphase“. Dabei könne Furtwangen beim Kultusministerium beantragen, eine Rechtspflicht zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festzustellen. Dann erfolge eine Anhörung der Umlandgemeinden durch das Kultusministerium, bevor dieses seine Entscheidung treffe. Sollte das Ministerium zum Ergebnis kommen, dass das dringende öffentliche Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorliege, trete das Verfahren in die dritte Phase, die „Zwangsphase“. Die Rechtsaufsichtsbehörde setze dabei die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbindlich fest.