Fahrgastzahlen sollen ab 2025 mit automatischen Zählsystemen erfasst werden. Foto: dpa/Schmidt

Eine weitere Neuerung kommt auf den ÖPNV des Landkreises Rottweil zu: Ab 2025 wird eine automatische Fahrgastzählung zur Pflicht. Davor gibt es einiges zu regeln.

Um sicherzustellen, dass der Öffentliche Nahverkehr bedarfsgerecht gestaltet ist und um Verbundeinnahmen gerecht auf die Anbieter zu verteilen, ist es notwendig, die Fahrgastzahlen konkret zu erfassen. Dies ist beispielsweise über Sensoren an Türen möglich. So kann sich das ÖPNV-Netz gezielt an Kundenbedürfnissen orientieren und Finanzierungsmittel können möglichst effizient eingesetzt werden.

Einführung wird zur Pflicht

Entsprechend strebt das Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 die Einführung von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) an. Auch im Landkreis Rottweil ist die Einführung von AFZS erforderlich, denn das Land beabsichtigt, die Nutzung solcher Systeme zur Bedingung für die Finanzierung der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger zu machen. „Das heißt: Wenn wir es nicht machen, bekommen wir kein Geld“, stellte Verkehrsdezernent Oliver Brodmann in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses klar.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, die benötigte Technik schnellstmöglich auszuschreiben. Die Hauptverantwortung für Einführung und Betrieb des Zählsystems liege beim Landkreis als Aufgabenträger, so Brodmann. Zur Höhe der Kosten könne noch keine zuverlässige Prognose getroffen werden, unter anderem da zu erwartende Förderungen noch mit dem Land abzuklären seien, heißt es in der Beschlussvorlage.

Förderung noch unklar

Brodmann gab an, das Land beabsichtige die Betriebskosten jährlich mit 20 000 Euro pro Aufgabenträger und 650 Euro pro Fahrzeug zu fördern, was allerdings „noch nicht in Stein gemeißelt“ sei. Ausgeschrieben werden solle erst, wenn die Förderrichtlinie steht. Im Verwaltungsausschuss kam Kritik auf, die geplanten Mittel vom Land seien zu gering.

Die Fahrgastzählung teilt sich in zwei Ebenen auf. Auf oberer Ebene stehen die sogenannten „regionalen Hintergrundsysteme“. Diese sammeln in ihrem jeweiligen Bereich Daten, bereiten diese auf und übermitteln sie an das Land. Der Landkreis Rottweil beabsichtigt, teilte Brodmann mit, sich wie auch der Kreis Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis dem „regionalen Hintergrundsystem“ des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg (RVF) anzuschließen. Gespräche mit beteiligten Landkreisen und dem RVF fänden statt.

Verwaltungsausschuss übt Kritik

Weiterhin sei der Landkreis Rottweil angehalten, ein eigenes, „lokales Hintergrundsystem“ aufzubauen und zu betreiben. Dabei würden Daten aus Fahrzeugen empfangen, auf Plausibilität und Qualität geprüft, aufbereitet und an das regionale Hintergrundsystem weitergeleitet.

Für den Landkreis Rottweil habe man angeregt, dieses geforderte „lokale Hintergrundsystem“ mit dem Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar Heuberg (Move) zusammenzuschließen, was aber bei den anderen beteiligten Landkreisen nicht auf Enthusiasmus gestoßen sei, teilte Brodmann mit. Stattdessen seien der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Landkreis Tuttlingen in Planung eines eigenen lokalen Hintergrundsystems, ist aus der Beschlussvorlage zu entnehmen. Entsprechend würde der Landkreis alleine in die Ausschreibung gehen.

Daran kam vom Verwaltungsausschuss vielerseits Kritik auf. So merkte Berthold Kammerer von der SPD an: „Die Köpfe sind in Villingen-Schwenningen dieselben wie in Rottweil und Tuttlingen. Es kann nur ein einheitliches System sein.“

Erster Landesbeamter Hermann Kopp schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass eine gemeinsame Lösung angestrebt wird. Brodmann bot an, den Einwand in der im Juli anstehenden Versammlung des Zweckverbandes einzubringen.

Entscheidung über Vollzeitstelle vertagt

Weiterhin war in der Beschlussvorlage vorgesehen, mindestens eine Vollzeitstelle für die Pflege des lokalen Hintergrundsystems einzurichten. Im Verwaltungsausschuss wurde die Notwendigkeit einer solchen Vollzeitstelle hinterfragt. Heike Kopp, Leiterin des Nahverkehrsamts erläuterte die Komplexität und Notwendigkeit einer technisch korrekten Zählung. Allerdings räumte sie ein, dass die Überlegung im Raum stehe, vorerst über die Nahverkehrsberatung Südwest Unterstützung bei der Einführung zu erhalten und somit am Ende möglicherweise keine Vollzeitstelle vonnöten sei. Doch könne dies noch nicht mit Sicherheit zugesagt werden.

Hermann Kopp schlug entsprechend vor, den Entscheid über die Schaffung einer Stelle auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Schließlich wurde einstimmig beschlossen, die Ausschreibung für die erforderliche Technik durchzuführen, allerdings erst sobald die Förderrichtlinie des Landes steht und mit der vorgeschlagenen Änderung, dass eine gemeinsame Lösung im Move-Verbund angestrebt wird. Auch dem Anschluss an das „regionale Hintergrundsystem“ des RVF wurde einhellig zugestimmt.