An der Brücke zwischen Oberstadt und Lindenhof hängt ein CDU-Wahlplakat. Auch die ÖDP wollte dort eines aufhängen, erhielt aber keine Erlaubnis. Foto: ÖDP

Politische Fairness – die vermisst die ÖDP, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Manchen Parteien scheine sie egal zu sein. "Es wird sich gar über geltendes Recht hinweggesetzt", sagt Tobias Raffelt, Landes- und Kreisschatzmeister der ÖDP.

Oberndorf - "Wir von der ÖDP haben geplant, an der Fußgängerbrücke zwischen Oberndorfer Oberstadt und dem Lindenhof ein Banner anzubringen. In der Vergangenheit hingen an dieser Stelle bereits Banner der CDU, also muss dies möglich sein, so unser Gedanke", schildert er.

Bereits am 13. Dezember 2020 habe man um eine Genehmigung gebeten. Vom Straßenbauamt des Landratsamts Rottweil sei diese verweigert worden, da es gemäß des Straßengesetzes verboten ist aufgrund der besonderen Anforderungen an die Verkehrssicherheit bei Brücken. Zudem habe man der ÖDP mitgeteilt, dass in der Vergangenheit Werbetreibende bei Zuwiderhandlung zur Beseitigung der Werbung aufgefordert wurden, so Raffelt.

Ignorierte CDU bewusst das Verbot?

"Etwas verwundert von der Antwort, weil an dieser Stelle nicht nur einmal Banner von Parteien zu sehen waren, akzeptierten wir das. Die rechtliche Vorschrift und der Verweis auf die Verkehrssicherheit sind eindeutig und diese gilt es, zu respektieren." Am Donnerstag habe man aber bemerkt, dass genau an dieser Stelle ein Werbebanner der CDU hänge.

Dass das Straßenbauamt der CDU die Genehmigung zum Aufhängen erteilt hat, schien der ÖDP unrealistisch und konnte nach einer Nachfrage beim Amt ausgeschlossen werden.

Eine zweite Möglichkeit sei, dass die CDU nicht um das Verbot gewusst habe. Wie realistisch das ist, stellt Tobias Raffelt in Frage, "denn die CDU befindet sich (mit kurzer Unterbrechung) jahrzehntelang in Bundes- und Landesregierung und hat diese Gesetze mit entworfen und beschlossen. Außerdem müsste die CDU an starker Vergesslichkeit leiden, denn an dieser Stelle hingen in der Vergangenheit bereits CDU-Banner."

Die dritte Option sei, dass die CDU vom Verbot gewusst und sich trotzdem dafür entschieden habe.

Eine Nachfrage beim Straßenbauamt seitens der ÖDP habe ergeben, dass das Aufhängverbot generell gelte und die CDU gebeten werde, das Banner zeitnah abzuhängen. "Da es sich um einen ›Wiederholungstäter‹ handelt, hoffen wir, dass nun künftig auch von dieser Seite politische Fairness gelebt wird", sagt Raffelt dazu.