Auf diesem Eckgrundstück in Oberschopfheim soll ein Gebäude mit 14 Wohneinheiten entstehen. Aktuell sind jedoch nicht ausreichend Stellplätze vorgesehen. Der Ortschaftsrat hofft darauf, dass sich dies noch ändert. Foto: Bohnert-Seidel

Verkehr: Pro Wohneinheit soll es künftig zwei Parkmöglichkeiten geben

Oberschopfheim - In Oberschopfheim parken immer wieder Autos auf der Straße, was zu Behinderungen im Verkehr führt. Der Ortschaftsrat hofft daher auf den Beschluss einer neuen Satzung, die zwei Stellplätze pro neu gebauter Wohneinheit vorsieht.

In Oberschopfheim bereitet dem Rat ein Bauantrag von 14 Wohneinheiten mit acht oberirdischen Stellplätzen sowie weiteren 13 Stellplätzen in einer Tiefgarage Kopfzerbrechen. Dem Gremium hat der Bauantrag bereits als Bauvoranfrage vor Wochen vorgelegen. In Verbindung mit Neubauten fordert der Rat seit längerem zwei Stellplätze pro Wohneinheit. Am Montagabend wird im Gemeinderat über den Erlass einer Stellplatzsatzung entschieden, die unter anderem für Neubauten zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorsieht. Die Hoffnung des Rats liegen auf der Verabschiedung dieser Satzung.

Klagen über Autos auf den Straßen, die den Verkehrsfluss behindern

Bei 23 Stellplätzen für 14 Wohneinheiten Ecke Auerbachstraße/Leutkirchstraße fehlten dem Antragsteller dementsprechend fünf Stellplätze. Der Bauherr ist über die aktuelle Situation in Friesenheim informiert. "Die Baurechtsbehörde geht davon aus, dass der Bauantrag entsprechend auf zwölf Wohneinheiten abgeändert wird", informierte Ortsvorsteher Michael Jäckle das Ratsgremium. Dieses betrachtet in den vergangenen Monaten ohnehin Bauanträge mit Großprojekten sehr kritisch. Zu viele Autos stünden auf der Straße und behinderten den Verkehrsfluss.

Ortsvorsteher Jäckle stellte den geplanten Neubau anhand von Plänen vor. Vorgesehen sind zwei Gebäude mit Höhenabstufung über einen zweistöckigen Flachdachbau sowie einem dreieinhalbstöckigen Wohnhaus mit Satteldach zur Leutkirchstraße hin. Der Flachdachbau soll etwas tiefer liegen und begrünt werden. Die Gebäude sollen nicht über die angrenzende Bebauung hinausragen. "Wir wissen, dass eine Flachdachwohnung nicht unbedingt dem Charakter des Dorfes entspricht", erklärte Jäckle. Geklärt wird zudem, ob der Bau einer Tiefgarage Auswirkungen auf den angrenzenden Dorfbach haben wird. "Bisher lagen auf jeden Fall keine Bedenken vor", so Jäckle.

Martin Mussler, FW, gibt zu bedenken: "Bei manchen Häusern gibt es mittlerweile Probleme mit der Ausfahrt." Mussler verweist auf die Oberschopfheimer Hauptstraße. Das Verkehrsaufkommen sei jedoch in der Auerbachstraße und Leutkirchstraße nicht so groß. Trotzdem merkte Ute Beiser an: "Das ist ein mordsmäßiges Bauvolumen, das da hingesetzt wird. Die Nachbarn werden erschlagen."

Rat ärgert sich über fehlende Möglichkeit zur Mitsprache

"Im Dorf verstärken sich die Diskussionen darüber, was rechtlich alles möglich ist", erklärte Ewald Schaubrenner, CDU. Im Grunde hänge alles am Gemeinderat, ob dieser am Montagabend die Stellplatzsatzung verabschiede, betonte Jäckle. Die Anrainer seien alle in Kenntnis gesetzt.

Der Ortsschaftsrat könne die Bauanträge nur zur Kenntnis nehmen. Dass der Rat keine Mitsprache darüber hat, welche Wohnhäuser in die Örtlichkeit passen, stört Uwe Benz, CDU. "Das sehe ich ähnlich", entgegnete Jäckle und ergänzt: "Wir sind ein gebranntes Kind von Bauten, die wir haben." Seitens des Ortschaftsrats seien jedoch die Hände gebunden. Straßen seien zugeparkt, weil Großbauten entstehen. "Wann fangen wir endlich an, uns zu wehren", mahnte Benz. Nur über die Stellplatzsatzung ließe sich manches Problem vorerst in den Griff bekommen, erklärte Jäckle.

Am Montagabend, 19 Uhr, ist öffentliche Sitzung des Gemeinderats. Ein Thema ist der Erlass einer Stellplatzsatzung für das Gemeindegebiet Friesenheim. Mit der Satzung, die zwei Stellplätze pro Wohneinheit bei Neubauten, vorsieht, will der Rat die Straßen entlasten. "Der Individualverkehr mit Automobilen hat in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen, Dadurch kommt es immer wieder zu erheblichen Engpässen für Rettungs- und Müllfahrzeuge sowie für Fußgänger", heißt es in der Beschlussvorlage als Begründung.