n Variante A: Etablierung der bisherigen Praxis mit Stundenerhöhung von acht auf 28 Stunden Ordnungsdienst im Monat. Gebühren verbleiben beim Landratsamt. n Variante B: Einführung eines Gemeindevollzugsdienst mit Einrichtung einer 50 Prozentstelle. Die Gebühren verbleiben bei der Gemeinde. n Variante C: Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienste in Vollzeit mit erweiterten Aufgaben wie beispielsweise Überprüfung von Ruhestörungen, Überwachung ordnungsrechtlicher Vorgaben in Gaststätten, Durchführung von Jugendschutzkontrollen, Reinigen und Räumen von öffentlichen Straßen.