n Variante A: Etablierung der bisherigen Praxis mit Stundenerhöhung von acht auf 28 Stunden Ordnungsdienst im Monat. Gebühren verbleiben beim Landratsamt. n Variante B: Einführung eines Gemeindevollzugsdienst mit Einrichtung einer 50 Prozentstelle. Die Gebühren verbleiben bei der Gemeinde. n Variante C: Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienste in Vollzeit mit erweiterten Aufgaben wie beispielsweise Überprüfung von Ruhestörungen, Überwachung ordnungsrechtlicher Vorgaben in Gaststätten, Durchführung von Jugendschutzkontrollen, Reinigen und Räumen von öffentlichen Straßen.
Oberschopfheim Gemeinderat entscheidet final
Lahrer Zeitung 13.07.2021 - 18:20 Uhr