Von der politisch gewollten Kreisreform alle Teinachtalgemeinden betroffen / Würzbacher wehren sich lange

Von Hans Schabert

Teinachtal/Oberreichenbach. Das Jahr 1975 war schicksalhaft für die Dörfer auf der Enz-Nagold-Platte sowie für die Städte und Gemeinden im Land überhaupt. Auf 1. Januar trat damals die Gemeindereform im Land Baden-Württemberg in Kraft.

Nach einer Phase der Freiwilligkeit ist per Gesetz die Reform für diejenigen Gemeinden umgesetzt worden, die klein waren und dennoch in der Selbstständigkeit bleiben wollten. Die auf dieses Datum zu Ortsteilen von Bad Teinach-Zavelstein, Neubulach und Neuweiler gewordenen Orte hatten es trotz Geldzusagen für ihre Infrastruktur im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses abgelehnt, ihre Eigenständigkeit aufzugeben.

Etwas anders verlief das Ganze für Oberreichenbach. Mit diesem hatten sich Igelsloch und Oberkollbach 1974 freiwillig zusammengeschlossen. Dagegen blieb Würzbach außen vor. Es ließ sogar das Gesetz, das es schließlich doch mit Oberreichenbach vereinigen sollte, durch den Staatsgerichtshof überprüfen. Aber dies brachte nur einige Monate Aufschub, dann war auch diese reiche Waldgemeinde Teil von Oberreichenbach. Noch heute beklagt dies ein Schild am Brunnen im Würzbachtal.

Seit die Große Koalition im Land das "Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" 1968 umzusetzen begonnen hatte, wurden die Regierungsvertreter aus Stuttgart nicht müde, für ihre Verwaltungsreform zu werben. Aber auf den Schwarzwaldhöhen nützte alles gute Zureden samt einem "goldenen Zügel" in den Dörfern mit oft wenigen Hundert Einwohnern vielfach nichts: Man wolle keine Sonderförderung, sondern der eigene Herr bleiben.

Dabei war der Gesetzgeber zunächst der Meinung, dass erst eine Kommune mit mindestens 8000 Einwohnern den in modernen Zeiten gestellten Aufgaben gerecht werden könne. Aus einst 3379 Gemeinden in Baden-Württemberg sollten durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen 1111 werden. Diese 8000-Einwohner-Marke wurde mit der Einführung der Gemeindeverwaltungsverbände und Verwaltungsgemeinschaften allerdings entschärft.

Die seit 1972 sich am Ruder befindende CDU-Alleinregierung schloss mit dem Landtag zusammen auf den 1. Januar 1973 die Kreis- sowie auf den 1. Januar 1975 die Gemeindereform für Baden-Württemberg ab. Im Landkreis Calw, er ist als einziger im Land verkleinert worden, verblieben so von einst mehr als 100 Kreisgemeinden noch 25, als gerade ein Viertel.