Johannes Huber Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Mauerbau: Gremium erteilt dennoch das nachträgliche Einvernehmen für eine bereits gebaute Stützmauer

Obernheim. Eine Stützmauer hat in der jüngsten Obernheimer Gemeinderatssitzung für Kopfschütteln gesorgt. Sie hatte ein Einwohner ohne Genehmigung und Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung erbaut.

Der Hausbesitzer hatte bereits vor drei Jahren an sein bestehendes Wohnhaus eine Garage mit Abstellraum angebaut. Im Anschluss daran erhielt das Grundstück laut Verwaltung eine Stützmauer bis zur nordwestlichen Grundstücksgrenze. Das Kreisbauamt habe den Bauherren, so war im Gemeinderat zu erfahren, nach einer Kontrolle darauf hingewiesen, dass das Bauwerk aufgrund seiner Maße genehmigungspflichtig gewesen wäre. Daraufhin reichte der Bauherr die entsprechenden Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung ein.

Die "Schwergewichtsstützmauer" besteht aus Beton-Fertigteilen, verläuft parallel zur Grundstücksgrenze, ist knapp 27 Meter lang und etwa 2,80 Meter hoch. Sie dient laut Verwaltung dazu, Gelände und Böschung einander anzupassen. Josef Ungermann verhehlte sein Missfallen nicht: "Der Eigentümer des Grundstücks hat für die Mauer größere Ausgrabungen vorgenommen". Der Bürgermeister kritisierte in deutlichen Worten, dass die Gemeinde weder ihr Einverständnis gegeben habe, noch mit ihr Rücksprache gehalten worden sei. "Die Vorgehensweise ist grundsätzlich zu kritisieren", sagte Ungermann. Sie könne in dieser Form nicht akzeptiert werden. Zumal nach Worten des Rathauschefs die Befürchtung im Raum gestanden habe, dass die angrenzende Straße Schaden hätte nehmen können und das möglicherweise erst in späteren Jahren sichtbar würde.

Von einem so genannten "Beweissichtungsverfahren", wie es das Kreisbauamt der Gemeinde als Option vorgeschlagen hatte, nahm die Gemeinde dennoch Abstand. Sie fürchtete hohe Kosten, deren Verteilung separat geregelt werden müsste. Zudem liegen die Grabungsarbeiten laut Josef Ungermann schon geraume Zeit zurück – und bislang seien keine sichtbaren Schäden am Straßenkörper zu bemerken.

Baurechtlich, so befanden die Räte nach kurzer Diskussion, spreche aus heutiger Sicht also nichts gegen die Errichtung der Mauer. Dem Bauvorhaben könne damit rückwirkend zugestimmt werden. Deshalb erteilten sie das gemeindliche Einvernehmen, zumal für den betroffenen Ortsbereich kein Bebauungsplan besteht. Allerdings legte das Gremium in seinem Beschluss Wert auf einen Hinweis: "Zum Schutz der Fußgänger muss demnach eine geeignete Absturzsicherung angebracht werden."

Ratsmitglied Johannes Huber wunderte sich dennoch. Es möge durchaus sein, dass ein Bauherr die genauen Genehmigungsmodalitäten nicht kenne. Aber man dürfe sich schon fragen, ob seine Betrauten ihn nicht hätten darauf aufmerksam machen können.