Obernheim (are) Der Wahlprüfungsbescheid ist in Obernheim eingegangen. Diesem ist zu

Obernheim (are) Der Wahlprüfungsbescheid ist in Obernheim eingegangen. Diesem ist zu entnehmen: Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt und ist daher nicht zu beanstanden. Gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hatte der amtierende Gemeinderat vor Einberufung der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates noch eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Er muss feststellen, ob bei den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Hinderungsgründe vorliegen. Auch hier gibt es keine unangenehmen Überraschungen, wie Bürgermeister Josef Ungermann feststellte. Alle Neugewählten haben erklärt, dass sie die Wahl annehmen und keine Hinderungsgründe vorliegen. Der Gemeinderat, der für die Amtszeit 2019 bis 2024 gewählt wurde, kann also im Juli seine Arbeit aufnehmen.