Gemeinderat: Baulast für Nachbarn / Einstimmiges Votum

Obernheim (are). Um den Anbau eines Treppenhauses mit Balkon an ein bestehendes Wohnhaus ist es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats gegangen.

Der Eigentümer des Gebäudes hatte sein Bauvorhaben vorgelegt: Die Außenwände des Anbaus sollen aus Porenbeton erstellt werden, die Treppe ist als Beton-Massivtreppe geplant. Das Pfettendach wird rotbraun eingedeckt. Da durch den Anbau die vorgeschriebene Abstandsfläche von 2,50 Meter zur Grundstücksgrenze um 92 Zentimeter überschritten wird, muss der Nachbar des Anliegers in der Wolfsgrubenstraße eine Baulast für diese Fläche übernehmen. Damit darf eine Fläche von knapp zehn Quadratmetern nicht mehr bebaut werden.

Weder die Gemeinderatsmitglieder noch der Nachbar sahen darin ein Problem, denn ihm entsteht kein Nachteil: Im betreffenden Bereich besteht ohnehin ein Bauverbot, weil dort Abwasserleitungen verlaufen. Die Zustimmung wurde einstimmig erteilt.