Gemeinderat: Friedhofsgebühren steigen

Obernheim. Der Obernheimer Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Rasengräber mit stehendem Stein zuzulassen.

Im Rahmen der Klausurtagung im September war bereits über dieses Thema beraten worden. Nun legte die Verwaltung die Satzungsänderung vor. Außerdem wurde die Gebührenkalkulation angepasst. Durch die Zustimmung des Gremiums wird aus dem Grabfeld IV, das bisher für Reihengräbern ausgewiesen war, ein Areal für Rasengräber mit stehendem Stein. Der Sockel ist deshalb vorgeschrieben, weil dadurch sichergestellt werden soll, dass auf dem Grabfeld ohne Hindernisse gemäht werden kann.

In der Novembersitzung hatte der Obernheimer Gemeinderat die aktuelle Gebührenkalkulation der Bestattungsgebühren diskutiert und eine Anpassung für notwendig erachtet. Für Reihengräber für Verstorbene ab sieben Jahre steigen die Kosten von 550 Euro auf 650 Euro. Für Rasengräber sind zukünftig 1400 Euro statt bisher 850 Euro zu bezahlen. Ein Urnenreihengrab wird mit 470 Euro um 100 Euro teurer. Das Urnenreihengrab als Rasengrab kostet 900 statt 500 Euro. Soll ein Verstorbener in einem Wahlgrab beigesetzt werden, ist das für 1550 Euro statt 1450 Euro möglich.

"Noch weit weg von der Obergrenze"

"Wenn ich an die Gebührenobergrenze denke, sind wir mit den 1450 Euro noch weit weg", stellte Josef Ungermann klar. Außerdem, so der Bürgermeister, sei es ein geringer Mehrkostenbetrag im Vergleich mit einem normalen Grab, wenn man berücksichtige, dass der Bauhof das Grab 25 Jahre lang wöchentlich pflege. Im Vergleich zu den Gebühren in den umliegender Gemeinden sei die Anpassung zumutbar. Das sahen auch die Gemeinderäte so. Ab dem 1. Januar ist die geänderte Friedhofssatzung gültig.

Die geplante Änderung der Hallengebühren wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Im kommenden Jahr soll darüber entschieden werden.