Neue Vorwürfe gegen H&K in Oberndorf. Foto: dpa

Neuer Wirbel um Waffenhersteller. "Report Mainz" berichtet von bislang geheimen Verträgen.

Oberndorf - Das Rüstungsunternehmen Heckler&Koch (HK) besteht darauf, von Waffenlieferungen in Unruhestaaten Mexikos nichts gewusst zu haben. Nun aber berichtet der Südwestrundfunk (SWR): "Report Mainz" liegen Verträge zwischen HK mit Sitz in Oberndorf und dem mexikanischen Verteidigungsministerium vor, die besagen, dass G36-Gewehre auch in verbotene Bundesstaaten geliefert werden.

Das Landgericht Stuttgart, vor dem der Fall derzeit verhandelt wird, konnte am Dienstag nicht mehr dazu sagen. HK wiegelte schon in früheren Stellungnahmen ab: In den Endverbleibserklärungen habe Mexiko lediglich legale Staaten genannt. Laut "Report Mainz" ließ sich das Bundeswirtschaftsministerium die Verträge während des Genehmigungsverfahrens nicht vorlegen.

Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte dazu dem ARD-Magazin: "Das ist eine Pflichtverletzung der entsprechenden Beamten, aber es ist auch ein Problem für die Amtsleitung, die danach zu gucken hat, dass der Endverbleib von Kriegswaffen, deren Ausfuhr genehmigt wurde, den Richtlinien entspricht."

Erklärung: Rüstungsexporte in Deutschland

Über Rüstungsexporte wird in Deutschland gerne gestritten. Schließlich enden Waffen deutscher Unternehmen immer wieder auch in Ländern, in denen Menschenrechten eine eher untergeordnete Rolle spielen. Ein erster Ansatz der schwarz-roten Bundesregierung findet sich in deren Koalitionsvertrag vom Frühjahr. Darin heißt es, Rüstungsexporte sollen mit strengeren Richtlinien weiter eingeschränkt werden. Doch wie laufen diese Exporte überhaupt ab?

Wer darf exportieren?

Unternehmen, die Rüstungsgüter exportieren wollen, brauchen eine Genehmigung für deren Ausfuhr. Dafür stellen sie einen Ausfuhrantrag oder eine Voranfrage. Gibt es Unterschiede bei den Genehmigungen? Einige Rüstungsgüter sind gleichzeitig Kriegswaffen. Für sie gelten noch strengere Beschränkungen. Laut Wirtschaftsministerium ist bereits ihre Herstellung oder ihre Beförderung innerhalb des Bundesgebiets genehmigungspflichtig. Das Grundgesetz schreibt vor: "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Was sind Kriegswaffen?

Dazu zählen beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen und Kriegsschiffe.

Und was ist mit den anderen Rüstungsgütern?

Beispiele sind Pistolen, Jagd- und Sportgewehre, Radartechnik oder bestimmte Explosivstoffe und Vorprodukte, die für den militärischen Einsatz bestimmt sind. Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, benötigen keine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Bei sonstigen Rüstungsgütern gilt der Grundsatz der Verkehrsfreiheit in der Außenwirtschaft. Das heißt: Antragsteller haben einen Anspruch auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung. Allerdings kann die Bundesregierung diese im Einzelfall stoppen – wenn nach dem Außenwirtschaftsgesetz die Sicherheitsinteressen Deutschlands gefährdet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker gestört wird oder eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen Deutschlands zu erwarten sind.

Wie läuft ein solches Genehmigungsverfahren ab?

Die Bundesregierung prüft: Ist der Antragsteller zuverlässig? Entstehen durch den Export Gefahren für den Frieden? Sind völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands gefährdet? Beteiligt sind unter anderem das Wirtschafts- und das Außenministerium.

Worauf wird noch geachtet?

Wichtig sind auch die politischen Grundsätze der Bundesregierung und der sogenannte "Gemeinsame Standpunkt" der EU. Bewertet wird, wie es um die Menschenrechte im Empfängerland steht, ob dieses den internationalen Terrorismus bekämpft und ob die Gefahr des Missbrauchs eines bestimmten Rüstungsguts bestehen.

Gibt es Unterschiede bei den Empfängerländern?

Ja. Streng entschieden wird laut Wirtschaftsministerium bei Exporten in sogenannte Drittländer. Damit gemeint sind Länder außerhalb von EU, Nato und Nato-gleichgestellten Ländern Australien, Neuseeland, Japan und der Schweiz.

Wie wird überprüft, dass die Rüstungsgüter im dafür vorgesehenen Land bleiben?

Ein wichtiges Mittel dafür ist die Endverbleibserklärung. Der Staat, der die Rüstungsgüter kauft, erstellt sie. Er muss bestätigen, dass alle Einfuhren aus Deutschland im Land verbleiben. Was plant Schwarz-Rot laut Koalitionsvertrag? Die schwarz-rote Bundesregierung betont ihre Absichten: "Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder Nato- noch EU-Mitgliedsländer sind noch diesen gleichgestellt." Und Kleinwaffen sollen "grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden".