Um die Dole (im hinteren Bereich) und ... Foto: Zeger

Landratsamt schafft nach fristloser Kündigung von Hans-Joachim Thiemann weiteren Vorwurf aus der Welt.

Oberndorf - Ein weiterer Vorwurf, der mit für die fristlose Kündigung des Stadtbaumeisters Hans-Joachim Thiemann verantwortlich war, hat das Landratsamt Rottweil aus der Welt geschafft.

Thiemann erhielt die Kündigung am 9. September nach einer Sondersitzung des Gemeinderats. Dem Schwarzwälder Boten liegt ein Aktenvermerk des Umweltschutzamtes vor, in dem es um die Arbeiten auf dem Privatgrundstück von Thiemann in Aistaig geht. Daraus geht hervor, dass Behörden-Mitarbeiter auf Anfrage der Stadt vom 4. September Anfang Oktober vor Ort waren und die Situation in Augenschein nahmen.

Und so stellt sich diese dar: Das Grundstück wird im Hangbereich von einer wasserführenden Rohrleitung durchgequert, deren Unterhaltung zu Streitigkeiten zwischen Thiemann und der Stadt führte. Der Ex-Stadtbaumeister hatte das Areal vor eineinhalb Jahren von der ENBW gekauft. Im Frühjahr 2012 hat er auf dem Nachbargrundstück die Dole im unteren Bereich sichern und im oberen Bereich ein sogenanntes Absturzbauwerk, das die Energie der abgeleiteten Wassermassen aufnehmen soll, sanieren lassen.   Auch hat er zum Schutz vor Unfällen einen Zaun im unteren Bereich anbringen lassen.   "Auf eigene Kosten, im Zuge der privaten Einzäunung", stellt Thiemann fest. Zur Sicherung des Wasserflusses habe er damals, noch in seiner Funktion als Stadtbaumeister, ans Tiefbauamt die Anweisung gegeben, die Rohleitung im oberen Teil des Hangs mit einer Kamera zu durchleuchten. "Ein ganz normaler Vorgang", erklärt Thiemann sein Vorgehen. "Ich war damals  für solche Dinge verantwortlich." Diese Vorgehensweise werfen ihm heute Stadträte vor und sprechen von "fehlender Sensibilität".

Stadträte sprechen von fehlender Sensibilität

Der Ex-Stadtbaumeister erläutert hierzu, dass fachlich für ihn klar gewesen sei, dass es sich hier um eine Sanierungsaufgabe handle, für die die Stadt und nicht er als Privatmann zuständig ist. Das Landratsamt Rottweil bestätigt dies. In dem Aktenvermerk heißt es: "Die Zuständigkeit zur Unterhaltung der Rohrleitung richtet sich danach, ob diese wasserwirtschaftlich erforderlich ist oder ob sie der Sicherung des Wasserabflusses dient, beziehungsweise auch, ob auf   sie verzichtet werden kann."  Und weiter: "Da die ordnungsgemäße Ableitung des Wassers ohne die vorhandene Rohrleitung und das anschließend Absturzbauwerk nicht gegeben wäre, ist eine Unterhaltungspflicht der Gemeinde gegeben, zumal nicht nachweisbar ist, dass diese nur oder überhaupt der Grundstücksentwässerung des Grundstücks von Herrn Thiemann dient."

Auf Grundlage dieser Begründung wäre dann auch der Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt hinfällig.  Bereits Anfang November hat die Staatsanwaltschaft den Verdacht der Untreue aus dem Weg geräumt. Der Gütetermin vorm Arbeitsgericht  ist auf Montag, 16. Dezember, festgesetzt.