Kommunales: Öffentliche Ordnung soll aufrecht erhalten werden / Corona-Verordnung erlaubt es

Oberndorf. Am morgigen Dienstag tagt der Gemeinderat öffentlich in der Klosterkirche. In einigen anderen Kommunen finden aufgrund der Corona-Krise keine Sitzungen mehr statt.

Bürgermeister Hermann Acker erklärt auf Nachfrage, in der aktuellen Corona-Verordnung sei klargestellt, dass Gemeinderats- wie Parlamentssitzungen nicht vom Versammlungsverbot umfasst seien. Der Gemeinderat sei keine Versammlung, sondern Organ im Sinne der Gemeindeordnung und Teil der Exekutive.

Man werde jedoch die Sitzungen auf das Notwendige beschränken, und Acker will sich bemühen, sie zügig abzuwickeln. Ausschusssitzungen entfallen bis auf Weiteres. Alle wichtigen Angelegenheiten würden von der Verwaltung direkt zur Beschlussfassung in den Gemeinderat eingebracht. Einfachere Angelegenheiten oder Themen mit weniger kommunalpolitischer Brisanz sollen im Umlaufverfahren abgehandelt werden.

Wenn dabei keine einstimmige Mehrheit zusammen kommt, trifft der Bürgermeister der Mehrheit entsprechende Eilentscheidungen.

Der Schwarzwälder Bote hat dazu auch die Fraktionssprecher sowie die Stadträte der Linken und der AfD befragt. Freie-Wähler-Fraktionschef Dieter Rinker meint: "Das öffentliche und private Leben ist zur Verhinderung und Eindämmung des Infektionsrisikos zurecht eingeschränkt, das findet auch meine Zustimmung." Grundsätzliche Ausnahmen der Richtlinien gebe es insbesondere in Fällen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Hierzu zählt Rinker auch die kommunale Selbstverwaltung – dies sei durchaus möglich, manchmal sogar zwingend erforderlich. Die Bewertung liege im Ermessen des Vorsitzenden des Gemeinderats und deren Mitglieder und keinesfalls von Dritten. Zuhörern stehe der Besuch natürlich frei. Bei Einhaltung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen habe er keine Bedenken, eine Sitzung abzuhalten.

"Wir befinden uns derzeit im Ausnahmezustand"

CDU-Fraktionssprecher Wolfgang Hauser teilt mit, in seiner Fraktion herrsche überwiegend die Meinung, eine Sitzung könne stattfinden, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können, und die angesetzten Tagesordnungspunkte wirklich wichtig seien. Zumal in der ehemaligen Klosterkirche genug Platz sei, um die erforderlichen Abstände einzuhalten. Die Verordnung zu Corona erlaube dies ja auch ausdrücklich, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.

SPD-Fraktionssprecherin Ruth Hunds erklärt, sie habe kein Problem damit, wenn die morgige Sitzung stattfinde.

AfD-Stadtrat Christoph Maaß ist der Auffassung, dass die politische Reaktion auf die Corona-Welle, das weitgehende Herunterfahren des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, angesichts der Folgen nicht verhältnismäßig sei. Die wirtschaftlichen Folgen seien katastrophal. Auch die Freiheit der Bürger und der Einfluss demokratisch gewählter Gremien scheine ins Hintertreffen zu geraten. Man solle sich auf den Schutz von Risikogruppen konzentrieren und die nicht schutzbedürftigen Menschen möglichst schnell zum Alltag übergehen lassen.

Dementsprechend empfinde er das "Nicht-Tagen" der Räte von manchen Gemeinden und Kreisen als überzogen und halte das Vorgehen in Oberndorf für gerechtfertigt. Wenn es im Rahmen der staatlichen Seuchenschutzmaßnahmen zulässig sei, sollten Sitzungen des Gemeinderats auf jeden Fall weiterhin stattfinden, so Maaß.

Linke-Stadtrat Sven Pfanzelt schreibt: "Wir befinden uns derzeit im Ausnahmezustand." Dies verlange von allen sehr viel ab, insbesondere würden Grundrechte massiv eingeschränkt, durch Schnellverfahren das Infektionsschutzgesetz verschärft und Befugnisse des Föderalismus maßgeblich verändert.

Dass die Oberndorfer Verwaltung sich für die weiterhin öffentlich stattfindenden Sitzungen entschieden habe, beruhe auf Empfehlungen des Landkreises und der höher angesiedelten Behörden. Auf der Tagesordnung stehen aus Pfanzelts Sicht jedoch keine unaufschiebbaren Themen. Daher sehe er weitere öffentliche Sitzungen kritisch, zumal in den Ausschusssitzungen zu beobachten gewesen sei, dass nicht von allen Teilnehmern der Abstand von 1,50 Metern eingehalten worden sei.

Pfanzelt bemängelt zudem, dass die Stadtverwaltung weiterhin öffentlich tage, jedoch auf die Einhaltung der Geschäftsordnung nicht sonderlich viel gebe, etwa die Bürgerfragestunde.