Bei Verkehrskontrollen in und um Oberndorf wurden acht Autofahrer beanstandet. (Symbolfoto) Foto: Berg

Auch bei winterlichen Temperaturen wird kontrolliert. Knoten in Gurt gemacht, Handy am Ohr.

Oberndorf/Fluorn-Winzeln/Sulz - Auch bei winterlichen Temperaturen sind die Beamten des Oberndorfer Polizeireviers in der Verkehrsüberwachung aktiv. So gab es am Mittwochvormittag Gurtkontrollen – unter anderem in der Wettestraße in Oberndorf, aber auch in Fluorn-Winzeln und Sulz.

Bei den Kontrollen mussten laut Pressemitteilung insgesamt acht Verkehrsteilnehmer beanstandet werden, weil sie sich ohne angelegten Gurt hinters Steuer gesetzt hatten. Oftmals hören die Beamten dann im verkehrserzieherischen Gespräch, man habe einfach vergessen, den Gurt anzulegen.

Dies war bei einer beanstandeten Autofahrerin sicherlich nicht so, denn sie hatte den Gurt des Beifahrersitzes im Gurtschloss ihres Fahrersitzes eingesteckt, heißt es weiter. Sie wollte den nervigen Warnton ihres Autos ausschalten, der ertönte, weil sie auf dem Fahrersitz nicht angeschnallt war.

Ein anderer Autofahrer versuchte, seinen Gurtverstoß mit einem Defekt am Gurtsystem zu erklären. Ein Prüfung ergab den Verdacht, dass der Mann – während der kontrollierende Beamte kurz zum Streifenwagen musste – offenbar die Verkleidung der Gurtaufhängung abgenommen und einen Knoten in den Gurt gemacht haben musste, damit dieser nicht mehr herausgezogen werden konnte. Der Knoten ließ sich bei einem Versuch mit einem kurzen Zug leicht lösen, und der Gurt blockierte nicht. Die beanstandeten Verkehrsteilnehmer müssen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro bezahlen. Teurer wird es dagegen für einen Autofahrer, der mit dem Handy am Ohr erwischt wurde. Er wird angezeigt, muss 100 Euro Strafe bezahlen und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

In der Nacht zum Donnerstag fiel einer Polizeistreife eine Autofahrerin auf, die sehr unsicher und extrem langsam auf der schneebedeckten Fahrbahn von Lindenhof nach Oberndorf unterwegs war. Der erste Verdacht einer möglichen alkoholischen Beeinflussung als Ursache für die auffällige Fahrweise bestätigte sich nicht. Ein Blick auf die Reifen der jungen Frau brachte dann Klarheit – sie hatte noch Sommerreifen aufgezogen und fuhr deshalb so unsicher. Die Polizisten untersagten der Frau unter diesen Umständen die weitere Fahrt bis zur Besserung der Straßenverhältnisse. Außerdem wurde sie angezeigt, weil sie ohne die vorgeschriebenen Reifen für die winterlichen Straßenverhältnisse unterwegs war.