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Lärmaktionsplan: Lediglich in der Neckarstraße wird rund um die Uhr die Geschwindigkeit reduziert / Bochinger Ortsdurchfahrt stark belastet

Da dürfte mancher enttäuscht sein. Am Mittwoch wurde der Lärmaktionsplan im Ausschuss für Technik und Umwelt (TUA) vorgestellt. Lediglich die Neckarstraße wird Tag und Nacht zur Tempo-30-Zone. Für die Ortsdurchfahrten Bochingen und Altoberndorf soll die Geschwindigkeitsreduzierung lediglich von 22 bis 6 Uhr gelten.

Oberndorf. Bei einem Lärmaktionsplan werden ähnlich wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die Träger öffentlicher Belange gehört. Vor allem die Busunternehmen waren mit dem Vorschlag von Tempo-30-Zonen auch tagsüber nicht einverstanden. Damit würden die Fahrpläne über den Haufen geworfen. Hauptamtsleiter Hermann Leopold äußerte im TUA Verständnis. Schließlich seien zudem die Anschlusszeiten an den Bahnverkehr zu beachten, erläuterte er.

Komplexe Sache

Besonders stark belastet – das ergab die Untersuchung des Ingenieurbüros "Kurz und Fischer" – ist die Bochinger Ortsdurchfahrt. Dort wurden Werte von mehr als 70 Dezibel gemessen. Nun ist so ein Lärmgutachten eine komplexe Sache. Neben den Messwerten spielt es auch eine Rolle, wie viele Menschen davon betroffen sind. In der Auswertung ist dort die Zahl 20 zu lesen – wohl zu wenige also, um zu handeln. Bei den Werten, die höher als 65 Dezibel liegen sind zwar 210 Betroffene angegeben. Laut Gesetzgeber sind jedoch erst Werte, die über 70 Dezibel liegen, als gesundheitskritisch einzustufen.

Die Stadt Oberndorf sah das zunächst anders und plädierte dafür, die Balinger Straße in Bochingen rund um die Uhr zur Tempo-30-Zone zu machen. Allerdings handelt es sich bei der L 415 um eine Landesstraße, spricht die Entscheidung treffen die Straßenbauträger und die Verkehrsbehörden. Bei einem rein nächtlichen Tempolimit könnten aber wohl alle mitgehen.

Anders sieht es bei der Neckarstraße aus. Hier handelt es sich um eine Gemeindestraße, so dass Oberndorf die Temporeduzierung selbst festlegen kann. Zudem soll die kleine Verkehrsinsel gegenüber des Krankenhauses wieder abgebaut werden, wie Jens Hartmann vom Ordnungsamt bei den Haushaltsberatungen zum Tiefbauprogramm ausführte. Sie sei ohnehin viel zu knapp bemessen, da die Straße dafür eigentlich zu schmal ist. Regelmäßig würden dort die Schilder umgefahren. Man habe die Insel seinerzeit nur gebaut, weil die Richtlinien keinen Zebrastreifen zuließen. Diese Richtlinien haben sich aber inzwischen geändert – ein Zebrastreifen ist jetzt möglich.

Altoberndorf betroffen

Neben Bochingen gehört auch Altoberndorf zu den belasteten Stadtteilen. Dort soll – ebenfalls nur nachts – Tempo 30 für die Untere Straße/Altdorfstraße gelten. Weitere nächtliche Tempo-30-Zonen werden beantragt für: die Talstraße, die Eugen-Frueth-Straße sowie die Wettestraße bis zum Obertorplatz und für die Rosenfelder Straße.

Der Lärmaktionsplan, der für die Kommunen laut EU-recht verpflichtend und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erstellt werden muss, wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkte sich in Oberndorf allerdings hauptsächlich auf die Offenlage des Entwurfs. Infoveranstaltungen, wie sie CDU-Stadtrat Thorsten Ade mehrfach gefordert hatte, hat es keine gegeben.

In fünf Jahren können sich die gesetzlichen Vorgaben geändert habe. Dann werden vom Ministerium womöglich andere Grenzwerte vorgegeben, so dass eventuell weitere Tempo-30-Zonen entstehen könnten. Bürgermeister Hermann Acker betonte, dass die Stadt lediglich beantragen könne. Sollten die Straßenbauträger und die Verkehrsbehörden die Anträge ablehnen, bleibe der Stadt nur der Gang vors Verwaltungsgericht. Andere Kommunen haben dies übrigens bereits praktiziert.