Wer so parkt, behindert oftmals Fußgänger. Symbolfoto: Deck Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Mitteilung der Stadtverwaltung

Oberndorf. "Gehwege sind, wie der Name schon sagt, ausschließlich Fußgängern vorbehalten", heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Dennoch sei immer wieder festzustellen, dass Autofahrer Gehwege als Parkfläche benutzen und sich anschließend über ein Knöllchen wunderten.

Durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gehweg behindern sie nicht nur Menschen mit Kinderwagen oder Kinder auf Fahrrädern, sondern insbesondere auch Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen, die oftmals auf die Straße ausweichen müssten, um an den parkenden Autos vorbeizukommen. Die Straßenverkehrsbehörde weist deshalb darauf hin, dass Gehwegparken grundsätzlich verboten ist. Nur in berechtigten Ausnahmefällen ist es durch entsprechende Verkehrsschilder erlaubt. In den Fällen allerdings, in denen durch auf der Straße parkende Autos die Restdurchfahrbreite weniger als drei Meter beträgt, besteht automatisch ein Parkverbot.

"Notorische Gehwegparker werden gebeten, künftig mehr Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Das schont übrigens auch den Geldbeutel", heißt es weiter.