Das Gerüst, das hier noch auf der Rückseite des Gebäudes zu sehen ist, musste inzwischen abgebaut werden. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder Bote

Dachau: Oberndorfer hat Antrag auf Denkmalschutz gestellt / Dilettantische Baustelle

Das Haus Nummer 10 in der Brühlstraße fällt auf. Viele Jahre war es hinter dichtem Bewuchs verborgen. 2013 wurde es nach dem Tod der letzten Bewohnerin mit einem Kahlschlag aus seinem Dornröschenschlaf erweckt (wir berichteten).

Oberndorf. Seither hat es einige Verkäufe und Zwangsversteigerungen hinter sich. Gebaut wurde es wohl um 1910 als Wohnhaus der Familie Wenzel, die in Bochingen die Kronenbrauerei betrieb. Vor ein paar Wochen wurde ein Gerüst aufgestellt und begonnen, das Dach abzudecken. Das rief den Oberndorfer Karl-Heinz Schwarze auf den Plan. Der Zimmermeister und staatlich geprüfte Techniker für Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung sorgt sich um das altehrwürdige Gebäude im Dachau.

Bereits im September hatte er an das Landesamt für Denkmalpflege einen Antrag gestellt, die Brühlstraße 10 als Kulturdenkmal zu schützen. In einer ausführlichen Erläuterung legte Schwarze seine Begründung vor.

Das Haus sei, im Gegensatz zu mehreren Gebäuden in der gleichen Häuserzeile und Bauzeit, original erhalten und trotz der langen Phase des mangelhaften Bauunterhaltes noch in einem, auch der hochwertigen Ausführung des Gebäudes geschuldeten Zustand, in dem eine Verhältnismäßigkeit des Instandsetzungsaufwandes wirtschaftlich gegeben ist.

Das Gebäude sei von zeitgeisttypischen "Modernisierungen" weitestgehend verschont und zeige beispielhaft unverfälscht eine hochwertige Bau- und Wohnkultur kleinstädtischen Bürgertums der Vorkriegszeit. Ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen sollte daher dringend geprüft werden.

Auf Nachfrage unserer Zeitung beim Landesamt für Denkmalpflege heißt es von der dortigen Pressestelle: Seit Inkrafttreten der "VwV-Kulturdenkmalliste" am 27. Mai 2018 obliegt es dem Landesamt für Denkmalpflege, nach Neuprüfung Eigentümer über die Denkmaleigenschaft ihres Eigentums zu informieren. Diese Informationen werden nach gründlicher Prüfung des Objektes zeitnah persönlich an den Eigentümer übermittelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Gebäude in Privatbesitz, weshalb nicht öffentlich mitgeteilt werden könne, ob dem Antrag des besorgten Oberndorfer Bürgers stattgegeben wurde.

Falls es sich bei einem Gebäude um eine Kulturdenkmal handelt, ist bei sämtlichen Bau- Umbau- oder Veränderungsmaßnahmen das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg anzuwenden. Dies bedeutet unter anderem, dass diese Maßnahmen zwingend einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfe, heißt es weiter.

Neben dem Denkmalamt beschäftigte sich auch die Polizei mit dem Gebäude. Sie war wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit vor Ort, wie der Leiter des Oberndorfer Reviers Ulrich Effenberger auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigt. Es werde noch ermittelt.

Und auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Freiburg hat die Brühlstraße 10 auf dem Plan. Das aufgestellte Gerüst war "jenseits von gut und böse", berichtet Hans Rothfuß von der BG Bau im Gespräch mit unserer Zeitung. Er habe veranlasst, dass es abgebaut wird – aufgrund von Sicherheitsbedenken. Bevor nun ein ordnungsgemäßes Gerüst von einem Fachbetrieb aufgestellt werden könne, müsste zunächst einmal die elektrische Oberleitung abisoliert werden, betont er.