Kommunales: Abholung ab 20. Januar

Oberndorf. Der neue Landesfamilienpass kann ab Montag, 20. Januar, bei der Stadtverwaltung Oberndorf sowie bei allen Verwaltungsaußenstellen abgeholt werden. Es können neben den Eltern auch Oma, Opa oder eine Betreuungsperson fest in den Pass eingetragen werden.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei Kindergeldberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben.  nur aus einem Elternteil bestehen und alleine mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.  mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Es werden bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses auch Gutscheine ausgeteilt. Die Stadt gewährt eine Ermäßigung für eine Dauer- oder Zehnerkarte des städtischen Freibads, einen Kurs bei der VHS oder Jugendkunstschule zum halben Preis sowie einen Nachlass von bei der Teilnahme am "Okidorf". Außerdem gewähren unter anderem das "Blühende Barock" und die "Wilhelma" zur Hauptsaison Ermäßigung. Weitere Angebote finden sich auf der Gutscheinkarte.

Zur Abholung müssen mitgebracht werden: der bisherigen Familienpass (falls vorhanden), ein Nachweis über Kindergeld für Kinder über 18 Jahre, der aktuellen Leistungsbescheid, wenn Kinderzuschlag oder ALG II bezogen werden, der Personalausweis, die Aufenthaltsgestattung oder Duldung.  Weitere Auskunft: Sozialamt, Telefon 07423/77 11 34, Verwaltungsaußenstellen.