Prozess: Junger Mann wird wegen Körperverletzung verurteilt / Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Oberndorf. Zwischen 3 und 4 Uhr morgens im vergangenen September in einer Bar in Oberndorf. Ein 20-Jähriger nähert sich einem Mann und seiner Freundin an und fasst der Frau an den Hintern – zuviel für deren Freund. Es kommt zu einer Auseinandersetzung. Daraufhin verlässt der 20-Jährige das Lokal, setzt sich draußen hin. Sein Kontrahent behält ihn im Blick und geht dann ebenfalls nach draußen.

Dort eskaliert der Streit. Der 20-Jährige schubst den Mann und schlägt zwei Mal mit der Faust zu. Auch als der Mann am Boden liegt, tritt der 20-Jährige auf den Mann ein. Dessen Freundin kommt heraus, sieht ihren Freund am Boden und zerrt den 20-Jährigen weg von ihm. Da schlägt er auch ihr mit der Faust ins Gesicht. Sie bekommt ein blaues Auge, ihr Freund ein Hämatom am Auge. Dann fährt der junge Mann mit einem Kollegen nach Hause. Zur Anzeige kommt es erst später, als der 20-Jährige über das soziale Netzwerk Facebook identifiziert wird.

Der Fall wurde am Donnerstag Vormittag in Saal 134 des Amtsgerichts Rottweil unter dem Vorsitz von Richterin Petra Wagner und den in der Sitzung ins Ehrenamt eingeführten Schöffen Jochen Kupferschmid und Annika Villing verhandelt.

Zunächst schilderte der Angeklagte den Hergang aus seiner Sicht. Er habe sich an dem Geschädigten und seiner Freundin nur vorbeidrücken wollen. Da sei der Freund der jungen Frau auf ihn losgegangen. Der Wirt sei dazwischen gegangen, er habe sich dann entfernt und kurze Zeit später das Lokal verlassen. Als der Mann auch hinaus kam, habe er ihn geschubst und geschlagen. Die Tritte stritt der 20-Jährige ab.

Schläge an die Schläfe

Daraufhin schilderte der Geschädigte die Situation. Er habe mit Freunden seinen Geburtstag nachgefeiert. Der junge Mann sei zu ihm und seiner Freundin gekommen, habe sie umarmt und schließlich an den Hintern gefasst. Da sei er ausgeflippt. Als die Lage vor dem Lokal eskalierte, habe er mindestens zwei Schläge an die Schläfe abbekommen. Mehrere Tage habe er deswegen Schmerzen gehabt.

Seine Freundin bestätigte diese Version und fügte hinzu, dass sie sicher sei, dass ihr Freund am Boden liegend nochmals getreten wurde. Da habe sie dem Angeklagten einen Tritt gegeben, woraufhin er sie geschlagen habe. Ein Erlebnis, das die junge Frau bis heute beschäftigt. Vor Gericht brach sie in Tränen aus und sagte: "Es hat mich auch psychisch belastet." Das ließ auch den Angeklagten nicht kalt, er entschuldigte sich bei ihr und ihrem Freund.

Nach dem Bericht der Jugendhelferin Bettina Knipp, die dem Angeklagten schädliche Neigungen attestierte, plädierte Staatsanwältin Pia Wilmsmann für eine Jugendstrafe von insgesamt 18 Monaten. Zehn Monate davon sind auf eine vorhergehende Verurteilung zurückzuführen. Für Verteidiger Thilo Bohr ein zu hohes Strafmaß: Er plädierte für zwölf Monate, ausgesetzt zur Bewährung inklusive sozialem Trainingskurs und Anti-Agressionstraining.

Richterin Petra Wagner mit Schöffen verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur zweijährigen Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe.

"Das war der allerletzte Warnschuss, jetzt darf nichts mehr passieren", so die Richterin.