Nach mehreren Schlägen erlitt das Opfer Verletzungen im Gesicht. Foto: © maticsandra – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Angeklagter muss wegen Körperverletzung 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen

Auf einen fehlgeschlagenen Autokauf mitsamt Körperverletzung folgte am Montag ein Gerichtstermin, bei dem auch nicht alles rund lief. Am Ende konnten sich die Beteiligten trotzdem einigen. Den Angeklagten erwartet allerdings noch ein weiterer Prozess.

Oberndorf/Epfendorf. Auf der Anklagebank im Oberndorfer Amtsgericht saß ein 42-jähriger Libanese, der im vergangenen August in einer Epfendorfer Werkstatt ein Auto kaufen wollte. Das spätere Opfer hatte beim Treffen allerdings kein Interesse mehr am Verkauf. Es folgte ein Wortgefecht, bei dem es zu Beleidigungen und Provokationen kam. Die Situation eskalierte.

"Den Tag verwechselt"

Der Angeklagte drückte den Geschädigten gegen eine Wand und Schlug ihn fünf Mal mit der Faust auf den Kopf. Als dieser zu Boden ging, schlug der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft weiter auf das Opfer ein. Der Mann sollte sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Opfer erlitt unter anderem eine Fraktur am rechten Jochbogen.

Drei Zeugen sollten am Montag aussagen. So zumindest der Plan. Am Ende konnte sich nicht mal der Angeklagte, der nur gebrochen Deutsch spricht, selbst zum Tathergang äußern. Der Dolmetscher hatte nämlich den Gerichtstermin verpasst. Dieser habe "den Tag verwechselt", erklärte die Richterin nach einer kurzen Unterbrechung. Er habe sich allerdings unverzüglich auf den Weg zum Amtsgericht gemacht, so die Richterin weiter. Falls das der Fall war, ist er die Fahrt umsonst angetreten. Denn bevor der Dolmetscher eintraf, konnten sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf einen Deal einigen.

Der Vorfall wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet. "Da gibt es nichts zu diskutieren", sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe die Tat begangen. Allerdings hob er die Rolle des Geschädigten hervor, der den Angeklagten durch Beleidigungen und Schubsen provoziert habe. Auch das sei auf den Überwachungsaufnahmen deutlich zu erkennen. Außerdem habe sein Mandant nicht mehr auf das Opfer eingeschlagen, als dieses am Boden lag. Da sein Mandant keine Vorstrafen habe, sprach er sich für ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro aus. Der Angeklagte ist derzeit arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II.

Die Überwachungsaufnahmen zeigen, dass es noch "mächtig Tohuwabohu" gab, als das Opfer auf dem Boden lag, sagte hingegen die Richterin. 500 Euro seien außerdem zu wenig.

Die Beteiligten einigten sich am Ende auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro. Das Strafverfahren wurde vorläufig eingestellt. Der Angeklagte hat aber möglicherweise noch weitere Strafen in einem anschließenden zivilrechtlichen Verfahren zu erwarten.