Hundehalter müssen sich an Regeln halten. Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Mitteilung: Laut Polizeiverordnung müssen im Innerortsbereich Vierbeiner an die Leine

Oberndorf. Die Stadtverwaltung Oberndorf wird immer wieder mit Beschwerden über die Haltung von Hunden konfrontiert. Das Ordnungsamt nimmt dies zum Anlass, um über die in der Neckarstadt gültigen Regelungen zu informieren, heißt es in einer Mitteilung.

Nach der städtischen Polizeiverordnung sind im Innerortsbereich Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Eine solche Anleinpflicht besteht im Außenbereich grundsätzlich nicht. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Hundeführer jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Es muss dafür gesorgt werden, dass das Tier sein Geschäft nicht in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Auf landwirtschaftlichen Flächen werden "Lebensmittel" direkt oder indirekt angebaut, weshalb Hunde weder in den landwirtschaftlichen Feldern umherspringen, noch ihre Notdurft dort verrichten dürfen.

Aufgrund des allgemeinen Ärgers über Hundekot hat die Stadtverwaltung bereits seit Jahren damit begonnen, neben der kostenlosen Abgabe von Hundekottüten in allen Verwaltungsstellen auch sogenannte Dog-Stationen mit Hundekotbeuteln und Abfalleimern aufzustellen.

Dennoch sind derzeit insbesondere die Wege entlang des Neckars von nicht beseitigtem Hundekot betroffen, weshalb die Hundehalter oder Hundeführer aufgefordert werden, die Dog-Stationen zu verwenden und den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Zudem sind die Hunde so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen gestört wird. Auf Kinderspielplätzen ist es grundsätzlich untersagt, Hunde mitzubringen.

Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalter, diese Bestimmungen konsequent einzuhalten und damit beizutragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern und Verschmutzungen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können laut Stadtverwaltung mit Bußgeldern belegt werden.