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Ausschuss stimmt mehrheitlich dafür / Diskussion im Gemeinderat folgt / Normenkontrollklage läuft noch

Wenn es nach dem Ausschuss für Technik und Umwelt (TUA) geht, kann die Firma Aldi auf dem Grundstück an der Hochbrücke ihren neuen Discounter bauen. Die TUA-Mitglieder fassten knapp aber mehrheitlich im ergänzendenden Verfahren den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Neckar-Talaue, 7. Änderung". Der Kaufvertrag wurde nicht thematisiert.

Oberndorf. Seitenweise Gutachten und jede Menge Einwände von drei Bürgern – zwei davon sind mehr oder weniger Anlieger – finden sich in den Anhängen zum Tagesordnungspunkt der Sitzung vom Mittwoch. Der Standortwechsel der Firma Aldi von der Austraße auf den ehemaligen "Mauer-Parkplatz" an der Hochbrücke ist seit seinem Bekanntwerden umstritten. Bei einer TUA-Sitzung im Rahmen der Haushaltsvorberatungen im Dezember 2017 hatte Bürgermeister Hermann Acker mitgeteilt, dass der Verwaltungsausschuss tags zuvor nichtöffentlich beschlossen habe, das Grundstück an Aldi zu verkaufen. Damit begründete die Verwaltung, dass im Tiefbauprogramm für das Jahr 2018 38 000 Euro für die Befestigung eines Randstreifens in der Sägewerkstraße (gegenüber des Bahnhofs) für Lastwagen-Parkplätze eingeplant waren. Stadtrat Thorsten Ade hatte zuvor erklärt, seine Fraktion halte diesen Platz für ungeeignet, zumal die Stadt keine Verpflichtung habe, solche Parkplätze anzubieten. Doch durch den Verkauf, so Ackers Argumentation, fielen die Stellplätze an der Hochbrücke weg. Die im Haushalt eingestellten Kosten für die Lkw-Parkplätze blieben damals im Plan stehen. Der Erste Beigeordnete Lothar Kopf wollte den Standort rausnehmen, und die Formulierung allgemein halten. Zum Aldi-Neubau sagte Acker damals: "Wenn Ende 2018 mit dem Bau begonnen werden könne, wäre das schön."

Noch außer Vollzug

Inzwischen ist es Mitte 2020. Und ein Spatenstich steht in absehbarer Zeit wohl nicht an. Denn nachdem Bernhard Maier eine Normenkontrollklage gegen die Stadt Oberndorf wegen der "Gültigkeit des Bebauungsplans ›Neckar-Talaue 7. Änderung‹" angestrengt hatte, verfügte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass der Bebauungsplan vom 18. Dezember 2018 bis zu einer Entscheidung über einen Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen ist (wir berichteten).

Die Entscheidung zu diesem Satzungsbeschluss war im Gemeinderat Ende 2018 äußerst knapp ausgefallen – fast die Hälfte der Stadträte trug ihn damals nicht mit.

Die Gegner hatten unter anderem die Verkehrssituation moniert. Der bestehende Knotenpunkt an der L  415 sollte in seiner Gestaltung angepasst und die Umfahrung der Sägewerkstraße ins Verkehrskonzept integriert werden. Zur Verifizierung war damals das Büro Kölz in Stuttgart beauftragt worden, um die Planung zu prüfen und vor allem im Hinblick auf die Verkehrssituation ein Gutachten zu erstellen.

Schon jetzt gebe es am Knotenpunkt zwei straßenverkehrsrechtlich illegale Fahrbeziehungen, die Gefahrenpotenzial böten, meinte seinerzeit Markus Schaible vom Büro. Da bestehe Handlungsbedarf.

Momentan bestünden theoretisch insgesamt zwölf Fahrbeziehungen. Die alternative Route führe unter der Hochbrücke hindurch Rechtsabbiegen in die L 415.

Zudem sei der Knotenpunkt nicht ausreichend leistungsfähig. Durch die Ansiedlung des Discounters und die damit verbundene Herausnahme der gefährlichen Fahrbeziehung (Linkseinbieger aus der Neckarstraße) würde sich die Situation verbessern, meinte der Planer. Dies habe auch die Verkehrsschau bestätigt. Dem Gutachten zufolge sei die Lösung insgesamt "funktionsfähig und praktikabel".

Dem hatten einige Stadträte deutlich widersprochen, etwa Freie-Wähler-Fraktionssprecher Dieter Rinker. Beim Gutachten habe man die schwächsten Verkehrsmitglieder, die Fußgänger, außen vor gelassen, meinte er in der Sitzung 2018. Die geplante Lösung, die dazu führe, dass die Bürger quer über den Aldi-Parkplatz gehen würden, könne schnell gefährlich werden, mahnte er an.

Beim zweiten Anlauf im Februar 2020, den "nachgebesserten" Bebauungsplan auf den Weg zu bringen, sah das Abstimmungsverhalten anders aus. Während sich die Freien Wähler (FWV) gut ein Jahr zuvor dem Aldi-Umzug gegenüber ablehnend gezeigt hatten, enthielten sich die drei nach der Kommunalwahl noch im Gremium vertreten Stadträte der Fraktion.

Dieter Rinker begründetet dies mit einer Verbindlichkeit von Ratsentscheidungen. Man sei beim letzten Mal unterlegen. Das sei Demokratie, damit könne er leben.

André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro erläuterte den TUA-Mitgliedern am Mittwoch nun die Hinweise und Einwendungen, die nach Offenlage zur Bebauungsplanänderung eingegangen waren. Vorab betonte Bürgermeister Hermann Acker, dass lediglich über baurechtliche Belange zu beraten sei. Auf Fragen zum Kaufvertrag "werden wir heute und auch in Zukunft" nicht öffentlich eingehen. Normenkontrollklageführer Maier hatte der Verwaltung vorgeworfen, das Grundstück deutlich unter Wert an die Firma Aldi verkauft zu haben (wir berichteten). Auch André Leopold betonte, ein Kaufvertrag sei nicht verfahrensrelevant und somit nicht öffentlich auszulegen – ganz im Gegenteil, dies stelle gar einen Verfahrensfehler dar.

Was die Einwände hinsichtlich der Verkehrsführung über die an manchen Stellen nur vier Meter breiten Sägewerkstraße angehe, so verwies der Planer darauf, dass dies Verkehrssituation schon heute so gegeben sei. Das Polizeipräsidium Konstanz stellte zur Ausfahrt des künftigen Aldi-Parkplatzes über die Sägewerksstraße in die Neckarstraße fest: "Um hier gefährliche Begegnungen zu vermeiden wäre an der Ausfahrt des Parkplatzes ein Verkehrszeichen 253 (Verbot Lkw) mit Zusatzzeichen 1000-11 (beim Abbiegen nach links) sicherlich empfehlenswert." Verkehrsrechliche Anordnungen könne die Stadt jedoch selbst übernehmen, so Leopold.

Somit sei eine Änderung des Bebauungsplans nicht nötig. Einwände eines direkten Anliegers zur Lärmbelastung – er hatte das Schallgutachten als nicht realistisch moniert – empfahl der Planer abzuweisen. Das Gutachten bilde die Situation am Knotenpunkt richtig ab und leite entsprechende Prognosen davon ab. Hinweise auf zusätzliche Lärmbelastung durch geplante Lkw-Stellplätze an der Sägewerkstraße wurden als nicht relevant gesehen, da die Stadt keine Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für gewerbliche Fahrzeuge an diesem Standort habe, weil der Bebauungsplan keine Stellplätze bedinge. Ein erneutes Gutachten sei nicht erforderlich.

Keine Änderungen

André Leopold schloss seine Ausführungen damit, dass sich durch die Stellungnahmen und Einwände keinerlei Änderungen im Planwerk ergäben. Für den Bebauungsplan stimmten im TUA Ruth Hunds, Ilse Götz, Reiner Emmering (alle SPD), Peter Gaberle (CDU), Christoph Maaß (AfD) und Bürgermeister Acker. Mit Nein votierten Sabine Jaud und Jens Glatthaar (beide Freie Wähler) sowie Ralf Heinzelmann und Thorsten Ade (beide CDU). Günther Niethammer und Thomas Hartmann (beide Freie Wähler), enthielten sich. Am kommenden Dienstag steht das Thema dann auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt im Übrigen Investor – also die Firma Aldi. Dies bestätigte Bürgermeister Hermann Acker auf Nachfrage unserer Zeitung. Dies gelte auch für die Gutachten. Die Rechtsberatung im Rahmen des Normenkontrollverfahrens hätte die Stadt zu tragen – falls sie vor Gericht unterläge. Ansonsten zahle der Antragsteller.