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Die Klage von mehr als 16.000 Anlegern wurde abgewiesen: Prospekt der Telekom war rechtens.

Frankfurt/Main - Die Klage von mehr als 16.000 Anlegern gegen die Telekom ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden. Zur Begründung erklärten die Richter am Mittwoch, der Prospekt des Konzerns zum dritten Börsengang sei rechtens gewesen.

Die Kläger hatten in dem Musterverfahren auf Schadenersatz gehofft, weil sie durch den rapiden Kurssturz der Telekom-Aktie im Juni 2000 viel Geld eingebüßt hatten. Das Verfahren hatte sich über mehr als vier Jahre hingezogen.

Gegen das Urteil des 23. Zivilsenats ist die Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof möglich.