Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannte Yves R. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun geprüft. Regulär endet die Haft im April 2024. Doch bleibt es nun dabei?
Der Fall Yves R. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der damals 32-Jährige entwaffnete im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte oberhalb Oppenaus vier Beamte und floh mit deren Dienstwaffen in den Wald. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme des mittlerweile als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordenen Mannes.