In diesem Haus in der Oberndorfer Straße in Schramberg wohnten Rüfet Carboga und Cristina Holic. Foto: Wegner

Ex-Frau bedient sich bei Zeugenaussage klarer Worte / Verhandlung wird am Donnerstag, 24. Juni, fortgesetzt

Von Marieke Henriques

Schramberg/Tübingen. Die Tat gestanden hat er. Doch hat der Angeklagte Rüfet Carboga auch geplant, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten – oder handelte er im Affekt? Diese Frage konnte das Landgericht Tübingen auch am vierten Verhandlungstag nicht eindeutig klären. Klarer Worte bediente sich allerdings die Ex-Frau des Angeklagten, die mit ihm fünf Jahre liiert war und einen gemeinsamen Sohn hat. Als eifersüchtigen Choleriker beschreibt sie ihren Ex-Mann, der ihr permanent Affären unterstellt und sie mit Kontrollanrufen überwacht und verfolgt habe. Wenn sie die haltlosen Unterstellungen abgestritten habe, sei der Angeklagte immer aggressiver geworden, habe sie angeschrien und sei handgreiflich geworden.

Einmal sei er sogar so weit gegangen, sie am Hals zu packen und ihren Kopf gewaltsam zur Seite zu drehen, so dass sie gedacht habe, jetzt sei alles vorbei, so die Zeugin. Nachdem sie für die Ehe keine weitere Zukunft gesehen habe, sei sie mit dem gemeinsamen Sohn und ihrer Tochter in einer Nacht- und Nebelaktion geflohen.

Als Reaktion darauf sei Carboga soweit gegangen, das gemeinsame Kind als Druckmittel einzusetzen um sie zur Rückkehr zu zwingen. Ihrem Urteil zufolge sei die Tat dem Angeklagten durchaus zuzutrauen, jedoch nicht "mit Absicht", wie die Zeugin formulierte, "sondern im Affekt. Er ist einfach ausgerastet!" Was dieser Einschätzung widerspricht, ist das extrem kleine Zeitfenster, in dem sich die Tat ereignet haben muss. Dieses lässt sich aus den Mobilfunkdaten von Angeklagtem und Opfer schließen, die am gestrigen Verhandlungstag dem Gericht vorgelegt wurden. In den Stunden vor der Tat rief Carboga seine ehemalige Lebensgefährtin, Cristina Holic, unablässig an.

Um 13.39 Uhr erfolgte der letzte Anruf. Ab diesem Zeitpunkt befand sich die junge Frau in seinem Auto, so die Vermutung des Staatsanwalts, so dass Carboga keinen Anlass mehr gehabt habe, sie weiter anzurufen. Bereits um 14.02 Uhr wurde er jedoch bei der Zeyher-Kreuzung in Althengstett allein im Fahrzeug geblitzt – vermutlich auf der Flucht. Die Version des Angeklagten, der als Grund für den Aufenthalt auf dem abgelegenen Rapsfeld einen gemeinsamen Spaziergang angegeben hatte, erscheint unwahrscheinlich angesichts des kurzen Zeitraumes von gerade 23 Minuten.

Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag, 24. Juni, hat der Verteidiger die Anhörung der in Italien lebenden Verwandten Carbogas gefordert, bei denen er sich nach der Tat aufhielt.

Ob dem stattgegeben wird und ob die Zeugen bereit sind, auszusagen, steht noch nicht fest. Außerdem werden noch die Einschätzungen des psychiatrischen sowie des gerichtsmedizinischen Gutachters gehört.