Wer ein abbruchreifes Haus besitzt oder einen Altbau für Wohnzwecke umbauen möchte, für den könnte das ELR-Programm interessant sein. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Förderung: Innerörtliche Bausubstanz Schwerpunkt des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum

Auf die bestehenden Fördermöglichkeiten privater Bauvorhaben für das Jahr 2020 im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für Niedereschach hat nun Bürgermeister Martin Ragg hingewiesen.

Niedereschach. Zuschüsse aus ELR 2020 gibt es, wenn es darum geht, Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Daher sollen durch das ELR auch weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen gesetzt werden.

Gute innerörtliche Bausubstanz soll erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2020 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohnraum gefördert.

Ein Förderschwerpunkt ist "Wohnen"

Im Fokus steht die innerörtliche Nachverdichtung, also vorrangig Umnutzungen leer stehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern.

Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdvermietung (Umnutzung und Modernisierung). Weiterhin nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Neubauvorhaben, das heißt die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen. Neben dem Förderschwerpunkt "Wohnen" werden privat-gewerbliche Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Für private Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen innerhalb der historischen Ortslage bestehen Fördermöglichkeiten wie die Schaffung neuer Wohnungen durch Umnutzung vorhandener Gebäude, die umfassende Modernisierung bestehender Wohngebäude sowie die Schließung von Baulücken durch neue Wohngebäude zur Eigennutzung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben können mit bezuschusst werden, begrenzt auf Höchstbeträge, bei einer Umnutzung maximal 50 000 Euro pro Wohnung und bei Modernisierung oder Neubau maximal 20 000 Euro pro Wohnung.

Für ressourcenschonende, innovative Holzbauweisen besteht die Möglichkeit einer um 5000 Euro erhöhten Förderung.

Der förderfähige Innenbereich umfasst die historische Ortslage Niedereschachs und der Ortsteile und schließt auch Siedlungsflächen aus den 1960er Jahren ein, die mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Bei den Baumaßnahmen ist eine ökologische Bauweise mit zeitgemäßem Wärmeschutz und Einsatz regenerativer Energien ein wichtiges Kriterium bei der Förderentscheidung.

Im gewerblichen Bereich bestehen Fördermöglichkeiten für kleine bis mittlere Unternehmen für die Verlagerung von Betrieben, ebenso für deren Neuansiedlung sowie Betriebserweiterungen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben können bei gewerblichen Vorhaben zu einem Höchstbetrag von 200 000 Euro bezuschusst werden.

Grundversorgung wird prioritär berücksichtigt

Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte in den Gemeinden. Sie tragen enorm zu deren Attraktivität bei. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe und andere zählen. Projekte im Förderschwerpunkt "Grundversorgung" werden daher prioritär berücksichtigt.

Förderanträge für private Projekte sind grundsätzlich über die Gemeinde mit den für das ELR vorgesehenen Antragsformularen zu stellen. Den Förderanträgen ist eine bauantragsreife Planung sowie eine Kostenschätzung beizufügen.

Diese Unterlagen sind vom Bauherrn und dessen Planer, beziehungsweise Architekt vorzubereiten. Aufgrund der teilweise umfangreichen Vorbereitung erfordert die Antragstellung eine ausreichende Vorlaufzeit. Die Förderanträge werden über die Gemeinde an das Landratsamt bis Ende September eingereicht.

Das heißt, dass die notwendigen Unterlagen durch die Bauherren bis zum 30. August 2019 vorbereitet und der Gemeinde vorgelegt werden müssen. Mit einer Förderentscheidung des Landes kann im März 2020 gerechnet werden. Bis dahin können alle weiteren planerischen Maßnahmen vorbereitet, aber noch keine Baumaßnahmen begonnen werden.

Zur Beratung der Interessenten und zur Zusammenstellung der ELR-Anträge arbeitet die Gemeinde Niedereschach mit dem Büro kommunalPLAN aus Tuttlingen zusammen. Die Kosten für die ausführliche Erstberatung vor Ort werden von der Gemeinde übernommen. Wer Maßnahmen im nächsten Jahr oder in den folgenden Jahren in den oben genannten Bereichen realisieren möchten und am Förderprogramm interessiert ist, sollte sich baldmöglichst um Kontaktaufnahme bei Rathausmitarbeiter Markus Schunk melden. (Telefon. 07728 / 648-25, E-Mail: markus.schunk@niedereschach.de) oder bei Rüdiger Stehle vom Büro kommunalPLAN GmbH. (Telefon 07461 / 76 00 916, E-Mail: ruediger.stehle@kommunalplan.de) melden

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten können dem ELR Jahresprogramm entnommen werden unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/ELR/elr-ausschr-jahrprogramm-2020.pdf