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         Weniger Einnahmen erwartet / Gemeinderat            ­befasst sich mit Finanzzwischenbericht

Wie in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschrieben, soll der Gemeinderat unter dem Jahr mit einem Finanzzwischenbericht über den Haushaltsvollzug unterrichtet werden. Diesen Bericht legte Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep den Niedereschacher Gemeinderäten vor und erläuterte verschiedene wichtige Details.

Niedereschach-Fischbach. Mit Blick auf den Ergebnishaushalt konnten im ersten Halbjahr bereits 44 Prozent (6,3 Millionen Euro) der geplanten Erträge erwirtschaftet werden, lautet die Bilanz zum 30. Juni. Die Gewerbesteuer als größte Steuerposition liegt in der Hochrechnung zum Jahresende mit 4,48 Millionen Euro knapp unter dem Planansatz von 4,5 Millionen Euro. Durch die Abrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer 2019 ergibt sich ein Plus in Höhe 60 000 Euro. Die November-Steuerschätzung 2019, die im Haushaltsplan 2020 nicht mehr berücksichtigt werden konnte, hätte die Ergebnisse 2020 bei den Schlüsselzuweisungen, dem Anteil an der Einkommensteuer sowie dem Anteil an der Umsatzsteuer wesentlich verbessert. Durch die Mai-Steuerschätzung 2020 wurden jedoch sämtliche Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) deutlich nach unten korrigiert. Aufgrund der Corona-Krise gewährt das Land den Kommunen als Liquiditätsunterstützung die Auszahlungen bis einschließlich der dritten Teilzahlung nach der November-Steuerschätzung 2019.

Sparsames Wirtschaften ist angesagt

Der Gemeindetag fordert aktuell, dass auch die vierte Teilzahlung danach berechnet wird und dass auf eine Rückzahlung der Gelder verzichtet wird. Kurz vor der Sitzung erreichte Cziep die schriftliche Mitteilung dass das Land dieser Forderung nachkommt. Dies sei gut für die Gemeinde. Eine zusätzliche Förderung über den FAG gibt es seit 2020 für die pädagogische Leitungszeit in den Kindertageseinrichtungen, was sich mit einem Plus von 88 000 Euro positiv auf den Haushalt auswirkt. Die Auflösung von Investitionsbeiträgen wird erst zum Jahresende gebucht, so Cziep weiter. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen beinhalten insbesondere die innere Verrechnung zwischen Kernhaushalt und Eigenbetrieb Wasserversorgung, was erst zum Jahresende gebucht wird.

Im ersten Halbjahr wurden bereits 44 Prozent (6,2 Millionen Euro) der geplanten Aufwendungen verausgabt. "Die Aufwendungen liegen insgesamt mit einer Verausgabung von 35 bis 50 Prozent im Rahmen", betonte Cziep. Die Abschreibungen werden erst zum Jahresende verbucht. Durch die Abrechnung der Gewerbesteuerumlage 2019 ergibt sich ein Plus in Höhe 53 000 Euro. Durch den vom Kreistag beschlossenen Hebesatz für die Kreisumlage (Erhöhung von 29 auf 29,5 Prozent, geplant war eine Erhöhung auf 30 Prozent) ergibt sich eine Verbesserung im Haushalt 2020 von rund 41 000 Euro. Die Gewerbesteuerumlage verringert sich nach der November-Steuerschätzung, die eine Gesetzesänderung beinhaltete und nicht mehr in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt werden konnte, um 415 000 Euro. "Im Ergebnishaushalt gibt es zum Stichtag 30. Juni 2020 noch keine Überschreitungen der jeweiligen Budgets", so Cziep.

Im zweiten Halbjahr sei insbesondere auch aufgrund der schwer vorhersehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel zu achten beziehungsweise dafür Sorge zu tragen, dass die geplanten Erträge soweit möglich auch realisiert werden, so Cziep weiter. Ein Kredit in Höhe von zwei Millionen Euro wurde im Jahr 2020 bereits aufgenommen. Es sei aber absehbar, dass nicht der gesamte geplante Kredit in Höhe von 3,82 Millionen Euro aufgenommen werden muss. Die Höhe und Notwendigkeit einer weiteren Kreditaufnahme in der zweiten Jahreshälfte werde vom weiteren Verlauf der einzelnen Bauprojekte abhängig sein.

Starker Einbruch bei Gewerbesteuer erwartet

Aufgrund der Corona-Krise wurden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für 2020 um knapp 290 000 Euro gesenkt. Bund und Land sagten eine jeweils hälftige Übernahme der Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu. Es sei jedoch in den Folgejahren mit einem starken Einbruch bei der Gewerbesteuer zu rechnen.

Bezüglich der Schließung der Kindergärten wurde auf eine Gebührenerhebung für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Juni verzichtet. Lediglich bei Nutzung der Einrichtungen wurden die Gebühren anteilig erhoben. Dies führte beim gemeindeeigenen Kindergarten Fischbach zu Mindererträgen von 10 800 Euro sowie bei den nicht-kommunalen Kindertagesstätten zu geschätzten Mehraufwendungen von knapp 75 000 Euro. Das Land gewährt eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 70 800 Euro. Diese soll insbesondere für die Mindereinnahmen beziehungsweise Mehrausgaben durch den Verzicht auf die Kindergartengebühren genutzt werden. Weitere Corona-bedingten Mindererträge in Höhe von 9400 Euro entstanden bei der Schulkinderbetreuung, den Hallenmieten und den Schwimmbadgebühren. Mehraufwendungen für Schutzausrüstung wie zum Beispiel Mundmasken, Spuckschutzvorrichtungen, Desinfektionsmittel und -spender sowie die Corona-Hilfe sind im ersten Halbjahr in Höhe von 7000 Euro angefallen.