Ortschaftsrat: Konditionen für Anschluss geändert

Niedereschach-Kappel. Wie bereits seit Jahren gute Tradition, gab der Geschäftsführer der Stadtwerke VS, Ulrich Köngeter, in der jüngsten Ortschaftsratssitzung einen aktuellen Sachstandsbericht über den Fortgang der Erdgasversorgung in Kappel. Nachdem im Jahr 2012 die Verlegung der Ferngasleitung im Zuge des Geh- und Radweges von Obereschach her realisiert worden sei, konnte mit dem Ausbau des Ortsnetzes so richtig in die Vollen gegangen werden, berichtete Köngeter. So seien inzwischen insgesamt 4931 Meter Erdgasleitung im Ort verlegt, womit 54 Häuser in Kappel über einen Hausanschluss verfügen.

Für das laufende Jahr 2018 habe man sich entschlossen, in Abstimmung mit der Gemeinde nun den Bereich Brestenberg zu erschließen. Dort sei geplant, weitere 420 Meter Gasleitung zu verlegen. Etwa die Hälfte sei mit heutigem Stand aufgegraben. Bis jetzt seien in diesem Bereich vier Hausanschlüsse bestellt. Es sei jedoch meist so, dass noch weitere Interessenten, auch aus benachbarten Straßen nachziehen, wenn erst mal der Bagger das ist und mit den Arbeiten begonnen wurde.

Jedenfalls sollen sämtliche Anlieger im Bereich Brestenberg nochmals angeschrieben werden, wobei sich die Vorteile eines Erdgasanschlusses in Kappel bereits soweit herumgesprochen haben, dass sich die Interessenten direkt an die Stadtwerke wenden, wenn sie Interesse an einem Anschluss haben.

Im ersten Halbjahr sollen die Arbeiten zur Gasversorgung im Bereich Brestenberg zum Abschluss gebracht werden. Für das Jahr 2019 seien seitens der Stadtwerke keine weiteren Bauarbeiten am Gasnetz in Kappel geplant.

Abschließend wies Köngeter noch darauf hin, dass man sich einen Anschluss an das Haus legen lassen könne, obwohl noch ein Ölkessel im Haus betrieben werde. Dies sei sinnvoll, wenn die derzeitige Heizung noch gut funktioniere, man aber für einen späteren Wechsel vorsorgen wolle. Zudem steigere dies den Wert einer Immobilie, weil alle Möglichkeiten offen gelassen werden, egal ob der Besitzer, später einmal die Kinder oder ein Käufer vor der Entscheidung stehen, so Köngeter.

Auf Nachfrage erläuterten der SVS-Geschäftsführer, dass mit einer reinen Gasheizung die Anforderungen des erneuerbaren Wärme-Gesetzes erfüllt werden können. Es werde nämlich Biogas beigemischt, das im übrigen durch entsprechende Behandlung genauso energiereich wie fossiles Erdgas sei.

Ferner wies Köngeter daraufhin, dass bei den Kosten für den Erdgasanschluss nicht mehr wie früher einmal pauschal abgerechnet werde. Aus Gründen der Gerechtigkeit sei man dazu übergegangen, nur die Meter, die ein Hauseigentümer auch aufgraben lassen muss, in Rechnung zu stellen.