Justiz: Urteil wegen Kinderpornografie

Ein Handwerker aus Niedereschach muss sich vor Gericht wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften verantworten.

Niedereschach. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft lassen einen während der Gerichtsverhandlung am Mittwoch im Amtsgericht Villingen-Schwenningen erschaudern: "Das Bild zeigte eine Sieben- bis Neunjährige beim Oralverkehr mit einem Mann." Akribisch beschreibt die Anklage die verschiedenen Fotografien, die der Angeklagte aus Niedereschach an bislang Unbekannte versendet haben soll. Stets geht es um Kinder im Grundschulalter.

Auf die Frage, ob er die Anklagepunkte zugibt, antwortet er nur lakonisch: "Was bleibt mir anderes übrig?"

Bei zwei der fünf Fällen widerspricht der Angeklagte allerdings dem Vorwurf der Verbreitung. Es geht um eine WhatsApp-Sicherung, die er auf seiner Festplatte gespeichert hatte. Die Ermittler haben dort im Ordner "Versendet", der bei einer solchen Sicherung automatisch erstellt wird, zwei kinderpornografische Bilder gefunden und daraus abgeleitet, dass er sie versendet haben müsse. Der Angeklagte beharrt allerdings darauf, dass er sie dort nur manuell "zwischengelagert" habe und sie anschließend löschen wollte. Die Ausführungen des Angeklagten kommentiert Richter Christian Bäumler trocken als "äußerst unglaubwürdig". Auf den Einsatz eines technischen Sachverständigen wird verzichtet, da die Beweislast ohnehin sehr erdrückend ist.

Insgesamt besaß der Angeklagte laut Angaben der Staatsanwaltschaft über 2000 pornografische Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen. Davon alleine über 1000 pornografische Bilder von minderjährigen Kindern.

Das Urteil lautet ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Außerdem werden der Laptop und die Festplatte eingezogen, und der Täter muss 3000 Euro an das Kinderhilfswerk zahlen. Das Gericht folgt mit diesem Urteil im Großen und Ganzen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Richter Bäumler begründet dies damit, dass eine "Generalprävention" gewährleistet werden soll. Des Weiteren merkt er an, dass das Strafmaß auf keinen Fall zu hoch ist, da bei Kinderpornografie immer gilt: "Grundlage ist das Leid der Kinder."