Transport: Langholzstämme auf 19 Meter gekürzt
Niedereschach-Fischbach. Die Neuregelungen für Dauerfahrgenehmigungen beim Transport von Langholz sehen eine Verkürzung der Fahrzeuggesamtlänge auf 25 Meter vor.
Mit dieser Änderung sind in Baden-Württemberg nur noch Holzlieferungen bis maximal 19,5 Meter Länge möglich, da bei der Gesamtfahrzeuglänge natürlich die Fahrzeugkabine mit berücksichtigt werden muss.
Aufgrund der neuen Transportvorschriften hat sich also seit 1. Januar beim Lastwagen-Transport die maximal zulässige Länge von Holzstämmen reduziert.
Ein Prozent Toleranz
Langholz darf daher auf öffentlichen Straßen nur noch mit einer Länge von maximal 19 Metern plus einem tolerierten Übermaß von in der Regel einem Prozent der Bestelllänge transportiert werden.
Vor diesem Hintergrund ist es auch zu sehen, dass das Nassholzlager zwischen Fischbach und Niedereschach im Dezember vergangenen Jahres komplett abgefahren wurde.
Derzeit wird das Nassholzlager wieder befüllt, allerdings nur noch mit den auf 19 Meter plus Zumaß gekürzten Stämmen.