Es ist ein häufiges Phänomen in der Corona-Zeit: Tische und Stühle bleiben leer. Die Sorge um die Gastronomie und die Hotellerie ist auch in der Eschachgemeinde groß.Foto: Dedert Foto: Schwarzwälder Bote

Pandemie: Wirtschaftsförderer wendet sich an Betriebe und rechnet nicht mit baldiger Entspannung

Für Hotels und Gaststätten könnte es angesichts der Corona-Pandemie eng werden. Auch in und um Niedereschach. Wirtschaftsförderer Gunnar von der Grün wendet sich deshalb an die Betriebe.

Niedereschach/Dauchingen/Deißlingen. Der Wirtschaftsförderer der Gemeinden Niedereschach, Deißlingen und Dauchingen, Gunnar von der Grün, weist die Betriebe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe auf das nun vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aufgelegte Förderprogramm "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" hin. Die detaillierten Förderbedingungen seien auf der Homepage des Ministeriums abrufbar. Dort könne auch das Antragsformular heruntergeladen werden. Mit eingebunden sei auch die IHK, die als "Netzwerkpartner" der Existenzgründungsoffensive Niedereschach (EGON) einmal mehr eine wichtige Rolle einnehme. Gerne steht auch Gunnar von der Grün für Fragen rund um die Beantragung zur Verfügung.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe, so von der Grün, sei in besonderer Weise von den Folgen der Pandemie und der damit verbundenen erforderlichen Beschränkungen betroffen. In dieser Branche habe es bereits vor der Einführung staatlicher Maßnahmen zur Beschränkung des sozialen Lebens starke Umsatzeinbußen durch Absagen von Reisen und Veranstaltungen infolge des Ausbruchs der Corona-Pandemie gegeben. Auch angesichts der nunmehr beschlossenen Lockerungen der Beschränkungen wird im Gastgewerbe eine Rückkehr zum normalen Betrieb und hohen Auslastungen auch auf längere Sicht nicht möglich sein, weshalb weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbußen zu rechnen sei, ist sich von der Grün sicher.

Auch von der Event-Branche tangiert

So werden etwa Großveranstaltungen frühestens ab September wieder stattfinden und damit verbundene Umsatzquellen ausbleiben. Darüber hinaus seien die entgangenen Umsätze im Beherbergungs- und Gaststättenwesen im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen nicht nachholbar. Die existentielle Bedrohung der Betriebe resultiere aus weiterhin fehlenden Einnahmen und der zugleich anhaltenden Grundkosten.

Bis zu einer weiteren Rückkehr zum Normalbetrieb müsse die Zahlungsfähigkeit der gastgewerblichen Betriebe unbedingt gesichert werden, um eine drohende Insolvenzwelle in dieser Branche abzuwenden, heißt es dazu aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Von der Grün weist darauf hin, dass die Stabilisierungshilfe Corona nur für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt wird, die infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für drei Monate eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro zuzüglich 2000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird verzichtet, damit alle Betriebe eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbstständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass das Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet. "Mit der im Rahmen dieses Programms in Aussicht gestellten Förderung soll den unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Gastronomie- und Hotelbetrieben eine weitere finanzielle Hilfe gewährt werden, um weiterhin andauernde Liquiditätsengpässe zu kompensieren und die wirtschaftliche Existenz dieser Unternehmen zu sichern", so von der Grün.