Die alte Postkarte zeigt Neuweiler ganz friedlich und gibt das Dorf am Oberlauf der Teinach ungefähr in den bewegten Tagen vor 100 Jahren wieder.Foto: Digitalarchiv Schabert Foto: Schwarzwälder Bote

Heimatgeschichte: Polizisten mit Prügel auf den Kopf geschlagen / Männer verhaftet

Neuweiler. Mit den Bauernburschen und jungen Handwerkern von Neuweiler war in der Vergangenheit nicht gut Kirschen essen, wenn sie um ihre und ihrer Familien Existenz kämpften. Bald nach dem Ersten Weltkrieg spürte das auch die Staatsmacht: Es sei "zu schweren Ausschreitungen gegen Stationskommandant Sautter und Landjäger Ocker von Calw gekommen", heißt es am 29. Januar 1920 im Calwer Tagblatt.

Beide Polizisten sollten in den schwierigen Zeiten "aufgrund von Anzeigen wegen umfangreichen Schleichhandels Erhebungen anstellen". Als die Beamten gegen halb neun Uhr abends aus dem Rathaus neben der Kirche in die Dunkelheit getreten seien, "wurde der vorausschreitende Landjäger Ocker von hinten her mit einem Prügel auf den Kopf geschlagen."

Beide Polizisten, wird weiter berichtet, seien schwer verprügelt worden. Alle verfügbaren Polizeikräfte der Umgebung wurden in Neuweiler zusammengezogen, um den Tatbestand aufzuklären. Noch in der Nacht erfolgten zwölf Verhaftungen von 20- bis 30-Jährigen. Als sie abtransportiert wurden, fiel aus ungefähr 100 Metern Entfernung ein Schuss aus einem Militärgewehr, der wohl die Abfahrt mit den Festgenommenen verhindern sollte. Weiter schrieb die Presse vor einem Jahrhundert wörtlich: "Die Bevölkerung, die natürlich in großer Erregung ist, verhielt sich im allgemeinen ruhig."

Gleich am nächsten Tag traf ein Kommando von 50 Mann Polizeiwehr unter Führung eines Offiziers in Neuweiler ein. Damit kam damals auf rund zehn Einwohner der Ortschaft je ein Polizist. Auch ein Maschinengewehr hatte die Truppe dabei, die hier Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten sollte. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung "hat die Gemeinde zu bezahlen", ist über die Besetzung angemerkt. Dies war sicher nicht ganz billig, denn der Aufenthalt soll nicht nur wenige Tage gedauert haben.