Die Maskenpflicht spielt im geplanten Infektionsschutzgesetz wieder eine wichtige Rolle Foto: dpa/Robert Michael

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes vorgestellt. Was sagt der Entwurf zu Maskenpflicht, Testpflicht und neuen Lockdowns?

Die zuständigen Ministerien der Bundesregierung haben am Mittwoch den Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Es sieht vor, dass ab Herbst wieder eine strengere Maskenpflicht in Deutschland gelten soll. Wer ab dem 1. Oktober ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung betritt, muss dann eine Schutzmaske tragen und einen negativen Test vorlegen. Das gelte auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Wer muss sich künftig testen lassen?

Die Testpflicht soll demnach nicht für „frisch geimpfte und genesene Personen“ sowie diejenigen Menschen gelten, die in den Einrichtungen oder von entsprechenden Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Was soll bei der Maskenpflicht künftig gelten?

Von der Maskenpflicht sind zudem Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und Schwerhörige sowie Menschen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Bundesweit müssen Menschen in Flugzeugen und Zügen weiter eine Maske tragen. Dagegen gilt in Schulen nicht mehr grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Was sagt das Gesetz zur Impfpflicht?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Isolationspflicht und der Genesenen-Status von 90 Tagen blieben bestehen. Zudem kündigte er für den Herbst vier neue Impfstoffe an.

Drohen neue Lockdowns?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärten, Ältere und andere vulnerable Gruppen sollten weiter besonders geschützt werden. Zugleich betonten sie, dass es keine weiteren Lockdowns und Schulschließungen geben solle.

Welche weiteren Regeln sind möglich?

Die Länder könnten aber weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsmaßnahmen oder der sonstigen kritischen Infrastruktur gewährleisten. Dies könne etwa eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglich Innenräumen sein oder eine Verpflichtung zur Testung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie die Unterbringung von Asylbewerbern sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Wie wird das neue Infektionsschutzgesetz bewertet?

Das von der Ampel-Koalition vereinbarte neue Infektionsschutzgesetz ist auf gemischte Reaktionen gestoßen. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelten am Donnerstag fehlende Grenzwerte zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen. „Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz ab Herbst den Ländern weiterhin Möglichkeiten bietet, um aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Unklar bleibt aber noch immer, anhand welcher Indikatoren tatsächlich Gefährdung festgestellt werden muss.“

Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition künftig in Schulen wieder eine Maskenpflicht verhängen können - kritisiert aber eine Regelungslücke an Grundschulen. „Wir begrüßen es, dass die Länder im Bedarfsfall - nämlich, um den Präsenzbetrieb bei einer heftigen Infektionswelle aufrecht erhalten zu können - eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen anordnen können“, sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, den RND-Zeitungen.

Wie geht es nun weiter?

Die Fortentwicklung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes ist notwendig, weil das bisherige Schutzgesetz nur noch bis zum 30. September gilt. Über die neuen auf die Pandemie bezogenen Sonderregeln müssen noch Bundestag und Bundesrat entscheiden. Die Regeln sollen bis zum 7. April (Karfreitag) 2023 gelten.