Auf diesem Areal soll das ein Gewerbegebiet entstehen. Foto: Bantle

Ein neues Gewerbegebiet soll im Bereich "Obere-Reuten" an der Straße nach Dauchingen entstehen.

Niedereschach - Mit dem Bebauungsplanverfahren "Obere-Reuten" will die Gemeinde nun zügig vorankommen. Bereits im Herbst 2018 hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, das ehemalige Reitgelände mitsamt dem Hundeplatz an der Straße nach Dauchingen zu einem weiteren Gewerbegebiet zu entwickeln. In seiner Begründung hatte Bürgermeister Martin Ragg den dringenden Bedarf an neuen Gewerbeflächen deutlich gemacht. Dazu sei nach der Insolvenz und Auflösung des Reit- und Fahrvereins Niedereschach das bereits an das Gewerbegebiet "Zwischen den Wegen II" angrenzende Sondergebiet "Camping", das als Camping- und Reitgelände und vom Hundeverein genutzt werde, von der Gemeinde zurückerworben worden.

In großen Schritten geht es voran

Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 2,6 Hektar, wobei das Gelände des Caravan- und Zeltsportclubs "Rally Igel Niedereschach" in der jetzigen Form bestehen bleibt. Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans dafür sei inzwischen abgeschlossen, so informierte Bürgermeister Martin Ragg in der Gemeinderatssitzung. Nun gehe es in großen Schritten in die Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses, den man in diesem Jahr hoffentlich noch fassen könne, hofft der Bürgermeister. Dementsprechend wurden die Ingenieurleistungen wie die Erstellung des Bebauungsplans an die Firma BIT Ingenieure in Villingen-Schwenningen und an das Büro Faktorgrün in Rottweil vergeben. Nach deren Angeboten betragen die Kosten für Ingenieurhonorar, Bestandsvermessung und Voruntersuchung insgesamt 34  636 Euro. Außerdem sei die Erarbeitung eines Umweltberichtes mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich. Die Verwaltung habe dazu vom Büro Faktorgrün aus Rottweil Angebote eingeholt. Demnach betragen die Kosten 27 459 Euro.

Arbeiten bislang nicht umgesetzt

Die Arbeiten für dieses Bebauungsplanänderungsverfahren seien 2021 fast ausnahmslos nicht umgesetzt worden. Ein Auftrag sei im Jahr 2021 lediglich hinsichtlich der Natura 2000-Vorprüfung und der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung erteilt worden. Verschiedene Maßnahmen des Umweltberichts benötigen eine erhebliche Vorlaufzeit. Dies seien insbesondere Vor- beziehungsweise Relevanzprüfungen und Kartierungen. Auch diese Arbeiten seien, obwohl dies zunächst vorgesehen war, im Jahr 2021 nicht umgesetzt worden. Die Vorplanungen für den in diesem Jahr vorgesehenen Aufstellungsbeschluss machen die Kartierungen in diesem Frühjahr aber erforderlich. Sie müssen bereits im jeweiligen Winter besprochen und beauftragt werden, damit die Kartierung, die im Frühjahr beginnen muss, auch erfolgen kann.