Die Expertin erklärt, welche Gefahren dort lauern, wieso die L 170 aktuell gesperrt ist und wo geparkt werden sollte.
Wenn sich die ersten Sonnenstrahlen zeigen, dann schnüren die Menschen in der Region ihre Wanderschuhe. Beliebtes Ausflugsziel sind die Schluchtenpfade, wie etwa die Gauchach- oder die Wutachschlucht.
Die sind allerdings nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und können Gefahren bergen. Wer darüber Bescheid weiß, das ist Wutachrangerin Mareike Matt. Sie hat diese Aufgabe im vergangenen Jahr von Martin Schwenninger übernommen, der in den Ruhestand gegangen ist. Sie sagt, die Wege in den Schluchten seien noch matschig: „Wenn man trittsicher ist, dann kann man da durch.“ Dennoch: „Es ist momentan immer noch ein bisschen wichtiger, vorsichtig unterwegs zu sein.“ Gerade werden noch weitere Wege vom Schwarzwaldverein gerichtet.
In den vergangenen Wochen sei es besonders mild gewesen, deshalb sei die Schlucht bereits begehbar. Nach strengen und langen Wintern sehe das anders aus: „Wenn es viel Frost gibt und intensive Phasen sich abwechseln, dann gibt es dort ein höheres Risiko auf Hangschüttung“, erklärt Matt.
Der Bärlauch sprießt schon
Durch Wechsel aus Frost und milden Temperaturen löse sich die Bodenstruktur, das sei gefährlich. Der Frühling sei in diesem Jahr besonders früh gekommen: „In der gesamten Schlucht sprießt schon der Bärlauch, das ist sehr früh.“ Wer zur Schlucht gelangen will, solle eine Sperrung an der L 170 berücksichtigen, sagt Matt: „Die Schattenmühle kann nicht angefahren werden.“ Weder mit Bussen noch mit Autos.
Das soll auf unbestimmte Zeit der Fall sein. „Da der Parkplatz an der Lotenbachklamm sehr klein ist, bitten wir auf die Parkplätze in Boll oder an der Oberhalde auszuweichen“, erklärt Mareike Matt. Grund für die Sperrung sei ein fortschreitender Böschungsrutsch.
Seit Mitte Januar war die Talseite der Straße, in der sich Risse gebildet hatten, gesperrt. Die Wutachrangerin weist auch darauf hin, dass Wanderer in der Schlucht die Wege nicht verlassen sollen. Ebenfalls – was immer wieder vorkommt – darf dort nicht übernachtet werden: „Im gesamten Naturschutzgebiet ist das verboten.“