Der "Lichtspaziergang" in Balingen kann trotz verschärfter Ausgangsbeschränkung stattfinden. Foto: Maier

Änderung der Corona-Verordnung: Versammlung darf weiterhin stattfinden. 

Balingen - Paradox – aber doch wahr: Der sogenannte Lichtspaziergang in Balingen darf trotz der landesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen ab diesem Samstag wie üblich auch weiterhin stattfinden.

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Die Demonstration, die seit Anfang November immer montags auf dem Balinger Marktplatz über die Bühne geht, ist eine Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes; dieser garantiert die Versammlungsfreiheit. Zuletzt waren regelmäßig mehrere Hundert Menschen dabei.#

Über den "Lichtspaziergang"

Beim "Lichtspaziergang" handelt es sich um eine Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen. Diese sind nach Meinung der Veranstalter, darunter der Ostdorfer Christoph Gorschlüter, völlig überzogen und in Teilen grundgesetzwidrig.

Am vergangenen Montag sprach Gorschlüter bei der Demo an der Stadtkirche von der "angeblichen Corona-Pandemie" und nannte als vermeintlichen Beleg dafür zwei Fälle aus seinem Umfeld, die vergleichsweise mild verlaufen waren.

Gorschlüters Fazit aufgrund der ihm bekannt gewordenen zwei Fälle: Eine Pandemie sei das sicher nicht. Er sagte das an dem Tag, nachdem die Zahl der Neuinfektionen im Zollernalbkreis einen Höchststand (Inzidenz von etwas mehr als 150) erreicht hatte. Und an dem die Zahl der wegen einer bestätigten Corona-Infektion im Zollernalb-Klinikum aufgenommenen Patienten wieder deutlich angestiegen war.