In Neubulach findet am dritten Adventswochenende die erste "Städtles Weihnacht" statt. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Möglichkeit verkaufsoffener Tage erweitert

Neubulach. In seiner Sitzung am Mittwoch erweiterte der Neubulacher Gemeinderat die Möglichkeit für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. Mittels Änderung der bestehenden Satzung wirkt sie sich schon auf die Premiere der "Städtles Weihnacht" am dritten Adventswochenende aus.

"Dieses Anliegen wurde aus Reihen des Einzelhandels an uns herangetragen", erklärte Bürgermeisterin Petra Schupp. Die Verwaltung hatte dem Gremium nicht nur die Änderung der bisherigen Satzung für das laufende Jahr mit zwei verkaufsoffenen Sonntagen, sondern gleichzeitig eine entsprechende Festsetzung für das kommende Jahr vorgeschlagen.

Es hat in Neubulach Tradition, dass die Geschäfte parallel zum Ostermarkt am Ostermontag sowie am Tag des offenen Denkmals geöffnet haben.

Abweichungen bei Ortsteilen nicht geplant

Andreas Blaurock regte an, auch die Ortsteile explizit dafür aufzunehmen, gäbe es doch Kritik deshalb. "Das ist nicht erforderlich, da wir komplett Neubulach sind", argumentierte Schupp, dass Abweichungen für einzelne Ortsteile nicht vorgesehen. Da aber der Stadtkern Neubulachs als Kurort gilt, kommt es immer wieder zu Irritationen – weil Kurorte Ausnahmeregelungen unterliegen.

Dort darf der Einzelhandel jeden Sonntag für sich nutzen. "Wir nehmen die Teilorte auf, aber ich fände es schade, wenn der Einzelhandel aus den Ortsteilen nicht mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt vertreten wäre", sagte die Bürgermeisterin. Mit den Beschlüssen zu der Satzung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage hat sich die Bergwerkstadt nun auch von dieser Seite für die "Städtles Weihnacht" am 16. und 17. Dezember gewappnet.