Kommunales: Ausschuss arbeitet Bauanfragen ab / Betriebsleiter-Wohnung darf gebaut werden

Eindrucksvoll der Aktenstapel, den Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp zur jüngsten Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses (TUA) des Gemeinderats mitschleppte. Nicht weniger als zehn Baugesuche und Bauvoranfragen galt es zu entscheiden – darunter einige echte Highlights.

Neubulach. Punkt 2.8 der Tagesordnung zum Beispiel – "Neubau eines Entenhauses". "Mein Lieblingsbauvorhaben", wie die Bürgermeisterin schmunzelnd bekannte: "Ich find’s richtig süß!" Nachdem im Frühjahr 2018 das bisherige Entenhaus am Entenweiher unter der Schneelast zusammengebrochen war, möchte die Stadt Neubulach jetzt eine neue Unterkunft für ihre Enten errichten.

Diese soll dazu dienen, dass sich am Weiher wieder Enten dauerhaft ansiedeln und in Ruhe brüten können. Außerdem ist das Entenhaus auch als Schutz vor der Witterung und vor wilden Tieren gedacht. Letztlich könnten die Tiere hier auch im Seuchenfall, wie zuletzt bei der Vogelpest, geschlossen gehalten werden.

Der Entenweiher ist aus Sicht der Stadt nach zahlreichen Umgestaltungs- und Unterhaltungsarbeiten in den vergangenen Jahren wieder zu einem echten Besuchermagnet für Kindergärten, Spaziergänger und Touristen des heilklimatischen Kurorts geworden. Die Mittel für diesen ganz besonderen "Wohn-Neubau" seien im laufenden Haushalt bereits eingestellt, wie Schupp auf Nachfrage aus den Reihen der TUA-Mitglieder mitteilte. Womit der Einstimmigkeit der Räte für dieses Herzensprojekt der Bürgermeisterin nichts mehr im Wege stand.

Heimische Landschaft

Ganz ähnlich gelagert war zuvor der "spezielle" Bauantrag von Gemeinderat Lars Dannemann: Der möchte in Altbulach (Mühlwasen) den Neubau eines Bienenhauses realisieren. Gleichzeitig solle auf dem direkt angrenzenden Grundstück der Abbruch eines alten Bienenhauses erfolgen. In dem neuen Bienenhaus sollen künftig bis zu 14 Bienenvölker inklusive einem Lager für Imkereibedarf untergebracht werden. Das Bienenhaus soll zudem ganz in der Nähe eines touristisch frequentierten Wanderwegs (Entfernung gut 60 bis 70 Meter) errichtet werden. Der Antragsteller habe angeboten, so Bürgermeisterin Schupp bei der Vorstellung der Maßnahme, an diesem Wanderweg zusätzliches Infomaterial mit Erläuterungen zur Verfügung zu stellen.

Dies würde die Attraktivität des Wanderwegs zusätzlich erhöhen. Das Bienenhaus stelle insgesamt einen guten Beitrag zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums und der heimische Landschaft dar, da die Bienen maßgeblich für die Bestäubung der umliegenden Bepflanzung verantwortlich seien. Die Verwaltung beurteile das Vorhaben daher (sehr) positiv und empfehle die Zustimmung – die die übrigen Räte unter einem (augenzwinkernden) Vorbehalt auch einstimmig erteilten: Der Bauherr solle doch bitte verpflichtet werden, für ein zünftiges Einweihungsfest nach Fertigstellung des Bienenhauses zu sorgen.

Bei den übrigen, im TUA abzuarbeitenden Bauanträgen handelte es sich fast ausschließlich um den Neubau von Einfamilien- und Doppelhäusern, denen meist mit kleineren Auflagen zugestimmt werden konnte. Eine Ausnahme: Die Errichtung einer freistehenden, doppelseitigen, unbeleuchteten Plakatanschlagtafel in der Oberhaugstetter Straße in Neubulach. Diesem Bauvorhaben hatte man im Gremium bereits einmal die Zustimmung verweigert, weil man es nicht für genehmigungsfähig hielt. Im Landratsamt Calw als untere Baurechtsbehörde sah man das allerdings anders. Dort hält man das Vorhaben für den Vorschriften entsprechend – weshalb man eine Zustimmung nicht verweigern könne. Dem schloss sich nun auch der TUA letztlich (mit deutlichem Zähneknirschen – sprich Diskussion) einstimmig an und erteilte nun doch das Einvernehmen.

Diskussion auch bei einem Bauprojekt, bei dem auf einer Lager- und Betriebshalle an der Mühlensteige eine Betriebsleiter-Wohnung aufgesetzt werden soll. Hier wollte Bürgermeisterin Schupp den Entscheid eigentlich zurückgestellt sehen, bis der Bauherr eine formale Begründung in Form eines Betriebskonzepts nachreicht, das den unbedingten Bedarf einer solchen Betriebsleiter-Wohnung für das dort ansässige Unternehmen schlüssig darlegt. Hintergrund: Nur mit einer solchen schlüssigen Konzeption sind solche Wohnbauten in reinen Gewerbegebieten – wie hier – zulässig. Dem mochten die TUA-Räte – letztlich einstimmig – so nicht folgen. Der betreffende Betrieb sei bekannt, der Bedarf einer solchen Wohnung als "Aufsicht" für das Grundstück und die Gewerbeimmobilie auch so schlüssig.

Außerdem sei es gerade "das, was wir wollen", so Gemeinderat Andreas Kubesch: "Neuen Wohnraum schaffen, ohne neue Flächen zu verbrauchen." Weshalb es den Räten – gegen die ursprüngliche Empfehlung der Bürgermeisterin – letztlich reichte, wenn der Bauherr seine entsprechend ausformulierte Betriebskonzeption im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahren einfach nachreicht.